Städte und Gemeinden fordern Masterplan Öffentliche Infrastruktur

Die Städte und Gemeinden begrüßen die Ankündigung von Bundesfinanzminister Schäuble im Rahmen der aktuellen Steuerschätzung, zusätzlich 10 Milliarden Euro für Investitionen bis zum Jahr 2018 zur Verfügung zu stellen.

"Der Bund hat erkannt, dass in die Zukunft unseres Landes investiert werden muss", sagte DStGB-Präsident Christian Schramm, Oberbürgermeister der Stadt Bautzen, nach der Hauptausschusssitzung des kommunalen Spitzenverbandes heute in Stuttgart.

"Nach aktuellen Untersuchungen beträgt alleine der akute Investitionsbedarf in die kommunale Infrastruktur 118 Milliarden Euro. Mit der Flickschusterei vor Ort muss es ein Ende haben. Wir müssen schnell und effektiv in die kommunale Infrastruktur investieren können, um den fortschreitenden größten Verfall von öffentlichem Eigentum seit Bestehen der Bundesrepublik in unseren Städten und Gemeinden zu  beenden", so Schramm. Alleine im kommunalen Straßenbau fehlen in jedem Jahr über 2 Milliarden Euro nötige Straßenbaumittel. Jedes notdürftig geflickte Schlagloch rächt sich mit einem noch größeren Reparaturbedarf im Folgejahr.

"Die für die 10 Milliarden Euro genannten Investitionsbereiche Bildung und Verkehr sind wichtige Themen. Aber es gibt noch andere zentrale Bereiche, wie zum Beispiel die Breitbandinfrastruktur, Gebäudewirtschaft oder Betreuung", so Schramm weiter. Wir brauchen dringend mehr Investitionsmittel, nach dem Vorbild des Konjunkturpakets. Aber es geht nicht nur um Geld. Wir fordern einen Masterplan Öffentliche Infrastruktur, der auch Investitionshemmnisse systematisch beseitigt. Rechtliche und bürokratische Vorgaben sind zu richtigen Investitionskillern mutiert. Sie würgen die Zukunftsperspektiven für unser Land ab. Kommunale Aufträge und Wirtschaftsförderung sind zu lukrativen Mandatsbeschaffern für Beratungsunternehmen geworden. Eine schnelle und effektive kommunale Investitionstätigkeit bleibt dabei aber zunehmend auf der Strecke, wird verteuert und erschwert.

Die Städte und Gemeinden fordern im Rahmen eines zwischen Bund, Ländern und Kommunen abgestimmten Masterplans Öffentliche Infrastruktur:

- Es muss ein dauerhafter Investitionsfonds Öffentliche Infrastruktur eingerichtet werden, der allen öffentlichen Ebenen zu Gute kommt, also auch den Städten und Gemeinden.

- Die laufenden Verhandlungen zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen müssen die aufgabengerechte dauerhafte Mittelausstattung der Städte und Gemeinden sicherstellen.

- Das Altschuldenproblem muss gelöst werden, um die Handlungsfähigkeit der öffentlichen Hand zurückzugewinnen und abzusichern.

- Investitionshemmnisse müssen systematisch erkannt und beseitigt werden. Beispielhaft sind hier die erfolgreichen Lockerungen bürokratischer Investitionshürden bei der Bewältigung der Internationalen Finanzkrise zu nennen, zum Beispiel im Vergaberecht und Beihilfenrecht. Die Schwellenwerte in diesen Bereichen müssen deutlich angehoben und die Verfahren entschlackt, die Rechtsmittel vereinfacht werden.

- Kosten treibende Standards für öffentliche Bauten und Infrastruktur müssen zurückgeführt werden.

- Der Einsatz privaten Kapitals und die Zusammenarbeit zwischen Öffentlich und Privat bei der Erfüllung öffentlicher Infrastrukturaufgaben muss vereinfacht werden.

- Die interkommunale Zusammenarbeit muss gefördert und vereinfacht werden, zum Beispiel im Vergabe- und Steuerrecht.

- Der demographische Wandel muss als Chance angegangen werden, die Infrastruktur bedarfsgerecht auszugestalten.

(DStGB-Pressemitteilung, Nr. 45-2014)

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