DStGB begrüßt zusätzliche Bundesmittel für Flüchtlingshilfe

 Frau hält deutschen Reisepass
Bildrechte: Initiative Echte Soziale Marktwirtschaft (IESM) Pixelio

Der Bund stellt in den Jahren 2015 und 2016 zum Ausgleich von Mehrbelastungen im Zusammenhang mit der Aufnahme, Unterbringung; Versorgung und Gesundheitsversorgung jeweils 500 Mio. Euro zur Verfügung. Der DStGB erwartet, dass die Länder die Finanzmittel eins zu eins an die Kommunen weiterleiten, damit diese sie für die Versorgung der Asylbewerber einsetzen können. Im Zusammenhang mit den heute vom Bundesrat gebilligten Gesetzesvorhaben werden die Kommunen weiter um 10 Mio. Euro bei den Impfkosten entlastet. Darüber hinaus wird der Bund mit den Ländern Gespräche mit dem Ziel führen, die Gesundheitsversorgung z.B. durch die Einführung einer Gesundheitskarte zu vereinfachen. Weitere Kostenentlastungen für die Kommunen sind durch den erleichterten Zugang von Asylbewerbern zum Arbeitsmarkt zu erwarten. Schließlich will der Bund zukünftig den Kommunen Immobilien des Bundes mietzinsfrei zur Unterbringung von Asylbewerbern überlassen. Auch dies bedeutet eine Entlastung in Höhe von rund 25 Mio. Euro jährlich.

„Der Bund hat mit diesem Maßnahmepaket wichtige Forderungen des DStGB aufgegriffen“, betonte Landsberg. Sie unterstützen die Kommunen bei ihren Anstrengungen, Menschen in Not zu helfen.

Weitere Infos

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.