DStGB begrüßt Vereinfachung des Vergaberechts für Kommunen

Die Herausnahme der Wasserversorgung aus den vom EU-Parlament verabschiedeten Richtlinien trage dem Rechnung. "Positiv ist auch, dass die Kommunen zukünftig erweiterte Möglichkeiten haben,
Aufträge an ihre eigenen Einrichtungen vergaberechtsfrei zu vergeben", sagte Landsberg.

Kritik übte Landsberg an den vom EU-Parlament gesetzten Schwellenwerten bei der europaweiten Ausschreibungspflicht für Liefer- und Dienstleistungen. Diese seien "angesichts einer nur zu
1,5 Prozent erfolgenden öffentlichen Auftragsvergabe an Unternehmen mit Sitz im EU-Ausland zu niedrig. Nach Auffassung des DStGB ist der Aufwand für europaweite Ausschreibungen im Verhältnis zum geringen Rücklauf von Angeboten aus dem EU-Ausland zu hoch. Außerdem hält Landsberg die Richtlinien des EU-Parlaments für zu umfangreich. Mit 1223 Seiten seien sie "ein viel zu komplexes Regelungswerk. Dies wird dem eigenen Anspruch der EU an Vereinfachung und Entbürokratisierung nicht gerecht", sagte Landsberg.

Das EU-Parlament hatte am Mittwoch ein Richtlinienpaket zur Reform des Vergaberechts für Städte und Gemeinden verabschiedet.

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