Bürger besser schützen - Polizeipräsenz erhöhen - Eigenvorsorge stärken

Bildrechte: Rike, pixelio
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In Deutschland steigt die Zahl der Wohnungs- und Geschäftseinbrüche dramatisch. Für das Jahr 2013 verzeichnet die Kriminalstatistik 149.000 Wohnungseinbrüche mit einem Schaden von 430 Mio. Euro. Seit Jahren ist der Trend zu mehr Einbrüchen ungebrochen. In der Zeit von 2009 bis 2013 haben die Einbruchsdelikte in Niedersachsen um 40 %, in Thüringen um 90 %, in Nordrhein-Westfalen um 34 %, in Bayern um 41 % und in Baden-Württemberg um 52 % zugenommen. Die Aufklärungsquote liegt durchschnittlich bei nur 15 %.

Die Angst der Bürger wächst. 70 % der Opfer von Einbrüchen haben hinterher psychische Probleme und fühlen sich verunsichert, teilweise müssen sie sogar ihre bisherige Wohnung aufgeben. Diese wachsende Kriminalitätsfurcht hat teilweise Auswirkungen auch auf die Freiheit der Menschen. Einige Gegenden werden zu bestimmten Zeiten gemieden, hochwertige Gebrauchsgüter, wie z. B. teure Fahrräder, werden wegen des Diebstahlsrisikos entweder nicht mehr gekauft oder eingeschränkt genutzt. Längst sind auch der örtliche Handel und die lokale Wirtschaft von der steigenden Kriminalität betroffen. Sicherheit vor Ort wird zum Standortfaktor und die Menschen beginnen zu zweifeln, ob der Staat sie ausreichend schützt.

Die Politik muss diese Problematik ernst nehmen und die Bürger besser schützen. Dazu gehören eine Erhöhung der Polizeipräsenz und eine Verstärkung der Ermittlungstätigkeit bei Einbruchsdiebstählen. Da die Länder aufgrund ihrer Finanzlage kaum in der Lage sein werden, zusätzliche Polizisten einzustellen, sondern in den letzten 10 Jahren sogar Tausende von Polizeistellen gestrichen haben, muss das vorhandene Personal besser und effektiver eingesetzt werden. Dazu gehört die Entlastung der Polizei in anderen Bereichen z. B. bei Geschwindigkeitsmessungen und Halterfeststellungen.

DStGB-Grafik "Wohnungseinbrüche in Deutschland"

Zurzeit müssen bei einer mobilen Radarkontrolle ständig ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes oder ein Polizeibeamter anwesend sein, um die Verkehrsverstöße gerichtsfest zu ahnden. Beim letzten bundesweiten Blitzmarathon waren weit über 15.000 Kräfte im Einsatz. Die Landesgesetzgeber könnten vorsehen, dass derartige Geschwindigkeitskontrollen durch besonders zertifizierte Unternehmen, wie z. B. den TÜV, nach Vorgaben der Stadt bzw. der Polizei gerichtsfest durchgeführt werden können.

Dieses so genannte Institut der Beleihung, bei dem eine Privatperson öffentliche Aufgaben wahrnimmt, hat sich in anderen Bereichen längst bewährt. Die freiwerdenden Kräfte können zur Bekämpfung der Einbruchskriminalität eingesetzt werden.

Eine weitere Entlastungsmöglichkeit sieht der Deutsche Städte- und Gemeindebund durch die Ausdehnung der Verantwortlichkeit von Fahrzeughaltern.

Selbst bei einfachen Parkverstößen, die nicht mit Punkten in Flensburg verbunden sind, weisen die Fahrzeughalter häufig darauf hin, dass sie das Fahrzeug zum fraglichen Zeitpunkt nicht gefahren haben. Umfangreiche Ermittlungen sind nötig, die ebenfalls Personal binden. Hier wäre es sinnvoll, im Straßenverkehrsgesetz vorzusehen, dass - jedenfalls bei einfachen Ordnungswidrigkeiten, die nur ein Verwarnungsgeld zur Folge haben - der Halter des Fahrzeuges haftet. Ähnliche Modelle haben sich anderen europäischen Ländern bereits bewährt.

Auch die Haus- und Grundstückseigentümer sind gefordert, geeignete Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen, wobei sie durch Beratung sowie in finanzieller Hinsicht Unterstützung erhalten sollten, zum Beispiel durch günstigere Versicherungstarife seitens der Versicherungen oder durch die steuerliche Absetzbarkeit der Aufwendungen für Sicherungsmaßnahmen. Die KfW-Bankengruppe will den Einbau z. B. einbruchhemmender Türen und Fenster für Wohnungen und Häuser finanziell fördern.

Die Bedeutung von privaten Sicherheitsdiensten nimmt zu. Das sollte man nicht kritisieren. Es muss aber sichergestellt werden, dass jede Stadt oder Gemeinde ein Sicherheitskonzept entwickelt. In diesem Bündnis für Sicherheit sollten die Akteure Polizei, Ordnungsamt, private Sicherheitsdienste und engagierte Bürgerinnen und Bürger einen gemeinsamen Plan erarbeiten, wie die Einbruchskriminalität reduziert und die Sicherheit erhöht werden kann. Dazu gehört auch ein Kommunikationskonzept, damit möglichst viele Bürgerinnen und Bürger sich an den entsprechenden Aktionen beteiligen und keine Scheu haben, Auffälligkeiten den zuständigen Stellen zu melden.

Auch einfache Maßnahmen wie z. B. der Blick auf die Nachbarwohnung oder das Nachbarhaus bei Urlaubsabwesenheit der Bewohner, das Leeren des Briefkastens oder das Abbestellen der Zeitung können einen Einbruch verhindern.

Die Länder sollten nach dem Vorbild der Blitzmarathons auch bundesweite Anti-Einbruchsmarathons durchführen nach dem Motto „Nicht nur mehr blitzen, sondern auch mehr schützen!“

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