Das Vergaberecht regelt, wie öffentliche Auftraggeber beim Einkauf von Waren, Bau- und Dienstleistungen oder der Vergabe von Konzessionen vorgehen müssen. Die Vorschriften zum Vergabeverfahren stellen Wettbewerb, Transparenz und Gleichbehandlung sicher.
Anlass für die Reform sind drei neue EU-Vergaberichtlinien, die bis April 2016 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Rat, EU-Kommission und Europäisches Parlament haben ein komplexes und detailliertes Regelwerk für ein gemeinschaftsweites Vergaberecht vorgelegt, das für das deutsche Vergaberecht zu einem erheblichen Anpassungsbedarf führt.
Mit der Umsetzung der Richtlinien sollen öffentliche Auftraggeber und Unternehmen zukünftig mehr Flexibilität bei der Vergabe öffentlicher Aufträge haben. Darüber hinaus soll ein bundesweites Korruptionsregister geschaffen werden, um unzuverlässige Bieter aus dem Vergabeprozess auszuschließen. Die Möglichkeiten für öffentliche Auftraggeber, qualitative, soziale, umweltbezogene und innovative Aspekte in das Vergabeverfahren miteinzubeziehen, werden erleichtert. Die Eckpunkte sind ein erster Schritt zu einem flexibleren Vergaberecht.
Das BMWi-Informationspapier zur Reform des Vergaberechts kann hier als PDF-Dokument heruntergeladen werden.