Flüchtlinge: Kommunen unterstützen - Infrastruktur ausbauen
Angesichts der weiter steigenden Flüchtlingszahlen fordert der Deutsche Städte- und Gemeindebund einen Marshallplan Flüchtlingshilfe, der zwischen Bund, Ländern und Kommunen vereinbart werden sollte. Vor dem Hintergrund der dramatischen Krisen im Nahen und Mittleren Osten wird das Flüchtlingsproblem langfristig eine zentrale Herausforderung für Deutschland und die EU sein. Zur Umsetzung eines solchen Plans gehört u.a. die Schaffung zusätzlicher zentraler Aufnahmeeinrichtungen. Hier sollten die Flüchtlinge mindestens drei Monate bleiben, damit die Verteilung in die Kommunen besser und gründlicher vorbereitet werden kann. Damit würde die Gefahr der Überforderung der Städte und Gemeinden, die teilweise kurzfristig hunderte von Personen unterbringen müssen, reduziert.
Immer mehr Kommunen stoßen bei der Unterbringung inzwischen an Kapazitätsgrenzen. Liegenschaften des Bundes (z.B. nicht mehr genutzte Kasernen, aber auch Gebäude der Länder) sollten stärker einbezogen werden. Der DStGB fordert ein mit Bundes- und Landesmitteln ausgestattetes „Bau- und Umbauprogramm Unterbringung". Mittelfristig ist es kostengünstiger, solide Einrichtungen zu schaffen, die auf Dauer für diese Zwecke genutzt werden können, als kurzfristige teilweise überteuerte Hotels oder private Wohnungen anmieten zu müssen. Um die Umsetzung eines solchen Bauprogramms sicherzustellen, sollte im Baugesetzbuch klargestellt werden, dass nach der gebotenen Abwägung solche Einrichtungen jedenfalls für längere Zeit auch im Außenbereich bzw. in Gewerbegebieten möglich sind.
Auch die Einrichtung eines Gesundheitsfonds ist notwendig, um die teilweise extrem hohen Krankenkosten der Flüchtlinge finanzieren zu können.
Bund, Länder und Kommunen sollten ein Lage- und Kommunikationszentrum schaffen. Hier sollten die Informationen gesammelt, aufbereitet und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.
Die Asylverfahren müssen weiter beschleunigt werden, damit den Menschen besser geholfen werden kann, die aus echter Not oder Verfolgung nach Deutschland kommen und nicht nur aus wirtschaftlichen Gründen. Die Verfahren sollten in drei Monaten abgeschlossen sein. Auch sollte den Asylbewerbern nach Abschluss des Verfahrens die Arbeitsaufnahme gestattet werden.
In einem Gesetz zur Stärkung der Solidarität mit Flüchtlingen sollten die notwendigen Rechtsänderungen auf den Weg gebracht werden. Auch die EU ist gefordert, ihre Flüchtlingspolitik besser abzustimmen und nach einheitlichen Grundsätzen und Standards einen Raum für Schutz und Unterbringung in Europa zu schaffen. Die Zuständigkeiten sollten bei einem EU-Flüchtlingskommissar konzentriert werden.
Weitere Infos
- DStGB-Positionspapier zur Flüchtlingsproblematik
- DStGB-Schwerpunkt Integration und Zuwanderung
- Flüchtlingshilfe ist gesamtgesellschaftfliche Aufgabe (WDR-Interview)
- Marshallplan für Flüchtlinge erforderlich (Interview mit Die Welt)
- Gemeinsame europäische Asyl- und Bürgerkriegsflüchtlingspolitik erforderlich (Interview im hr-info Radio)
- Flüchtlingsversorgung ist gesamtstaatliche Herausforderung - Kommunen organisatorisch und finanziell besser unterstützen (Interview mit der Agentur Slangen & Herholz)
- Flüchtlingsversorgung ist gesamtstaatliche Herausforderung - Kommunen organisatorisch und finanziell besser unterstützen (Interview mit der Nordwest Zeitung)