Die Zahl der Flüchtlinge und Asylbewerber in Deutschland steigt weiter an. Nachdem bereits im letzten Jahr über 127.000 Asylanträge in Deutschland gestellt wurden, sind im 1. Quartal 2014 noch einmal rund 75 % (38.0000) mehr Asylanträge gestellt worden als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.
Asyl zu gewähren ist eine staatliche Aufgabe und kann nicht auf die Kommunen abgewälzt werden. Die Länder sind gefordert, den Kommunen die mit der Unterbringung und Versorgung verbundenen Kosten vollumfänglich zu erstatten, forderte Noerenberg. Die bislang geleistete Kostenerstattung ist in den meisten Bundesländern nicht ansatzweise kostendeckend. In Nordrhein-Westfalen werden z. B. nur 30 % der Kosten erstattet.
Bei der Verteilung der Flüchtlinge ist auf mögliche Überforderungen einzelner Städte und Gemeinden Rücksicht zu nehmen. Erfolglose Asylantragsteller sollten in den zentralen Einrichtungen der Länder verbleiben und überhaupt nicht auf die Städte und Gemeinden verteilt werden.
Darüber hinaus fordert der Ausschuss
- die Finanzierung von Integrationsmaßnahmen, insbesondere die Beschulung der Kinder und Sprachförderung;
- Finanzierung der Sozialarbeit zur Betreuung der Asylbewerber und Flüchtlinge;
- Beschleunigung der Asylverfahren auf drei Monate durch bessere Personalausstattung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF);
- Überprüfung des Arbeitsverbotes der Asylbewerber;
- Einführung der Visumspflicht für die sog. „Westbalkanstaaten“.
Der Ausschuss erwartet von der europäischen und nationalen Politik eine stärkere Bekämpfung der Fluchtursachen in den Herkunftsländern, so Noerenberg abschließend.
Pressemitteilung 14-2014