Seit dem 1.4.2011 erhalten rund 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche aus bedürftigen Familien das so genannte Bildungs- und Teilhabepaket. Es umfasst ein subventioniertes Mittagessen in Kindertageseinrichtungen und Schulen, die Finanzierung von Klassenfahrten und Klassenausflügen, jährlich 100 Euro für Schulmaterialien, einen monatlichen 10-Euro-Zuschuss für z.B. Sportvereine oder Musikunterricht. Für versetzungsgefährdete Schüler kann darüber hinaus Lernförderung bezahlt werden. Nach holprigem Start nehmen immer mehr Kinder und Jugendliche Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets in Anspruch.
Dass nicht alle Kinder und Jugendliche Leistungen beanspruchen, ist für den DStGB nicht überraschend. Nicht alle Kinder wollen Sport treiben oder ein Musikinstrument lernen. Auch gibt es nicht in allen Schulen und Kitas eine Mittagsverpflegung und auch nicht alle bedürftigen Kinder sind automatisch versetzungsgefährdet.
Der DStGB begrüßt ausdrücklich, dass Bundestag und Bundesrat sich auf eine Vereinfachung des Verfahrens zur Leistungsgewährung einigen konnten. Nunmehr ist es auch möglich, Eltern, die einen Schulausflug oder die Vereinsbeiträge vorfinanziert haben, dieses zu erstatten. Darüber hinaus können Kinder und Jugendliche die bereits kostenlos einem Verein angehören, auch die dringend notwendigen Sportausrüstungen teilweise bezahlt werden. Trotz der Vereinfachungen wird die Umsetzung immer mit etwas Bürokratie verbunden sein. Dies ist auch unvermeidbar. „Der Bund stellt rund 800 Millionen Euro für die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes zur Verfügung, Nachprüfungen sind wir dem Steuerzahler schuldig“, betonte Landsberg.
Der DStGB fordert den Bund auf, die im Rahmen des Bildungspakets bis Ende des Jahres befristet vorgesehenen zusätzlichen Mittel in Hö-he von 400 Millionen Euro jährlich für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Horten und für den Ausbau der Schulsozialarbeit zu verstetigen. „Schulsozialarbeiten erreichen die Kinder in den Schulen effektiver und besser, als dies die Jobcenter können“, so Landsberg abschließend.
Pressemitteilung 15-2013