Die Details über den Anteilsrückkauf von Veolia sollen nun auf Arbeitsebene geklärt werden. Dabei gehe es um Einzelfragen wie die Erstattung der Steuervorauszahlung für 2013, noch nicht vollzogene Gewinnausschüttungen aus dem Jahr 2003, Zinsen auf das Gesellschafterdarlehen und den Betriebsmittelkredit oder die Rückstellung für das Schiedsverfahren. Sobald diese Fragen geklärt sind, werde der Finanzsenator dem Berliner Senat nach der Sommerpause den finalisierten Vertragsentwurf vorlegen.
Berlin hatte bereits Ende 2012 einen gleich großen Anteil des deutschen Energiekonzerns RWE an den Wasserbetrieben für 618 Millionen Euro zurückgekauft. Die Transaktion erfolgt rückwirkend zum 1. Januar 2012 und soll den Haushalt nicht belasten, da der Kredit für den Rückkauf aus den Gewinnen der Wasserbetriebe getilgt werden soll.
Über das Rekommunalisierungspotenzial, besonders vor dem Hintergrund der Energiewende, äußerte sich Dr. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, im vergangenen Jahr in einem Interview mit dem Deutschland Radio Kultur.