„Mit dieser Gesetzesergänzung wird eigentlich eine Selbstverständlichkeit festgeschrieben. Der Gesetzgeber hat grundsätzlich zwei Entgeltmodelle für kommunale Leistungen der Daseinsvorsorge geschaffen: Preise und Gebühren. Den Kommunen obliegt die Wahl des jeweiligen Entgeltmodells. „In beiden Modellen funktioniert die Kontrolle im Interesse der Bürger“, so die vier Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke (Deutscher Landkreistag), Dr. Stephan Articus (Deutscher Städtetag), Dr. Gerd Landsberg (Deutscher Städte- und Gemeindebund) und Hans- Joachim Reck (Verband kommunaler Unternehmen e.V.).
Notwendig ist diese gesetzliche Klarstellung trotzdem. Monopolkommission und das Bundeskartellamt sind nämlich massiv mit der Forderung aufgetreten, das nur auf Preise abgestimmte Instrument des Kartellrechts auch auf Gebühren auszudehnen. Die Feststellung, dass sich beide mit dieser Forderung auf dem Holzweg befinden, ist das Verdienst des gestrigen Vermittlungsergebnisses. Eine Ausdehnung des Kartellrechts auf Gebühren hätte tiefgreifende Einschnitte in die kommunale Leistungserbringung und Gestaltungshoheit bedeutet. Betroffen gewesen wären klassische kommunale Aufgaben im sozialen und kulturellen Bereich wie z.B. Kindertagesstätten und Bibliotheken genauso wie zentrale Versorgungsleistungen.
Gemeinsame Erklärung von DST, DLT, DStGB und VKU
Kontakt:
Deutscher Städtetag (DST): Volker Bästlein, Pressesprecher, Tel.: 030 37711-130
Deutscher Landkreistag (DLT), Markus Mempel, Pressesprecher, Tel.030-590097-312
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB): Franz-Reinhard Habbel, Pressesprecher, Tel.: 030 77307-225
Verband kommunaler Unternehmen (VKU): Carsten Wagner, Pressesprecher, Tel. 030 58580-220