Mit dem Projekt werden drei Modellkommunen mit je 100 000 € bei der Konzipierung und Umsetzung von E-Government-Anwendungen unterstützt. Bewerben können sich alle Städte und Gemeinden bis zu 300 000 Einwohner sowie alle Landkreise. Die Auswahl der Modellkommunen erfolgt durch eine Jury. Mit dem Pilotvorhaben sollen auch Kommunen erreicht werden, die bisher noch keine Vorreiterrolle beim E-Government einnehmen, aber in der Bewerbung einen überzeugenden Vorschlag für eine E-Government-Anwendung und deren Umsetzung präsentieren. Bewerbungen sind unter Nutzung des dem Teilnahmeaufruf beigefügten Bewerbungsbogens bis zum 30.11.2013 an die E-Mail-Adresse modellkommune-egov@bmi.bund.de zu richten.
Die Bürgerinnen und Bürgern erwarten von der kommunalen Verwaltung, zu der die meisten Kontakte bestehen, einen guten Service, effizientes Verwaltungshandeln sowie die Möglichkeit der elektronischen Kommunikation.
Das am 1. August 2013 in Kraft getretene E-Government-Gesetz des Bundes gilt für die Kommunen, soweit sie Bundesrecht ausführen. Die dazu im Gesetz festgeschriebenen Mindestanforderungen - zum Beispiel die Annahme elektronischer Dokumente oder die Gewährung elektronischer Bezahlmöglichkeiten - sind im Großteil der Kommunen erfüllt. Bürgerinnen und Bürger erwarten aber mehr. Sie wollen einen schnellen, einfachen Zugang zur Verwaltung zu jeder Zeit und von jedem Ort, der ihnen passt und eine rasche Erledigung ihrer Anliegen.
Gefragt sind daher Lösungen und Konzepte, die diese Erwartungen erfüllen und zugleich die Effizienz des Verwaltungshandelns steigern.