Abweichungen der Einwohnerzahlen in der amtlichen Einwohnerstatistik einerseits und den kommunalen Melderegistern andererseits können damit ausgeglichen werden. „Es gibt zum Beispiel eine Anzahl von Einwohnern, die nach einem Umzug in den vergangenen Jahren nicht oder nicht rechtzeitig den Meldeverpflichtungen nachgekommen sind, was Abweichungen erklärt“, so Landsberg. Diese können nach den Zensusergebnissen nun aufgeklärt werden.
Insgesamt leben in Deutschland 1,8 %, das sind rund 1,5 Millionen Menschen weniger, als bislang angenommen. Die Abweichungen verteilen sich bei Bundesländern und Kommunen unterschiedlich. Die größten Abweichungen haben die Stadtstaaten Berlin (-5,2 %, das sind 179.391 Einwohner weniger) und Hamburg (-4,6 %, das sind 82.833 Einwohner weniger). Die geringste Abweichung hat das Bundesland Rheinland-Pfalz mit -0,2 %. In insgesamt 7.013 Gemeinden gab es am Stichtag 9. Mai 2011 weniger, in 4.120 Gemeinden mehr Einwohner, als bislang angenommen.
„Die aktualisierten Einwohnerzahlen werden auch eine Grundlage für eine gerechtere Verteilung von Landeszuweisungen an die Städte und Gemeinden sein können. Zudem bringen die Zensusergebnisse verbesserte statistische Planungszahlen“, so Landsberg weiter. „Bei weit über 11.000 Kommunen in Deutschland werden sich unterschiedliche Zensusergebnisse gegenüber bisherigen Meldedaten zeigen, sowohl nach oben, als auch nach unten. Diese Ergebnisse müssen in Ruhe analysiert und Schlussfolgerungen werden daraus gezogen werden. Nicht verständlich sind aber Befürchtungen, dass die Zensusergebnisse zu einem Wegfall von Finanzmitteln für die Kommunen führen werden. Die für die Verteilung an die Städte und Gemeinden zur Verfügung stehenden Landesmittel werden durch den Zensus nicht verringert, diese Mittel können lediglich auf der aktualisierten Datenbasis gerechter verteilt werden. Zudem ist die Einwohnerzahl nicht der alleinige Maßstab für Landeszuweisungen an die Kommunen.“
Zudem ist es sinnvoll, Veränderungen bei den Landeszuweisungen nicht kurzfristig umzusetzen, sondern im Dienste der Planungssicherheit Übergangsregelungen zu schaffen. So ist zum Beispiel in Baden-Württemberg nach einer gesetzlichen Übergangsregelung vorgesehen, dass die neuen Einwohnerzahlen erst 2016 voll bei der Berechnung des kommunalen Finanzausgleichs berücksichtigt werden. 2014 fließen die neuen Zahlen zu 50 Prozent und 2015 dann zu 75 Prozent in die Rechnung mit ein.