Forum III: Mehr Breitband, bessere Bildung?
Herr Ulrich Adams, Vorstandsbeauftragter für den Breitbandausbau bei der Deutschen Telekom GmbH stellte die Planungen für den weiteren Breitbandausbau in Deutschland vor, der allerdings für eine Flächendeckung in ländlichen Regionen einer öffentlichen Förderung bedürfe.
In der sich anschließenden Podiumsdiskussion herrschte Einigkeit darüber, dass sowohl der flächendeckende Breitbandausbau, wie auch der konzeptionell untermauerte Einsatz neuer Kommunikationstechnologien im Unterricht von herausragender gesamtgesellschaftlicher Bedeutung und für die Entwicklung einer zukunftsfähigen Informationsgesellschaft unabdingbar sind. Beide Voraussetzungen seien in Deutschland noch nicht vollständig erfüllt. Grundsätzlich stimmte man auch darin überein, dass hieraus eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung erwachse, die eine gemeinsame Anstrengung des Staates, der Bürgergesellschaft, wie auch der Wirtschaft erfordert. Auch wurde dargestellt, dass eine zielführende Mediennutzung im Unterricht, wie auch bei der Unterrichtsnach und -vorbereitung ohne Breitbandinternet nicht möglich ist. Bemängelt wurde die fehlende Bildungsgerechtigkeit in Deutschland. So sei das Maß der Bildungsteilhabemöglichkeit junger Menschen einerseits abhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit des kommunalen Schulträgers, der für die Medienausstattung sowie deren Wartung und Administration aufzukommen habe.
Andererseits sei ausschlaggebend, ob die jeweilige Region mit Breitbandinternetverbindungen erschlossen sei. Da beide Faktoren regional sehr unterschiedlich ausgeprägt seien, fehle es in Deutschland zunehmend an Bildungsgerechtigkeit. Aufgeworfen wurde in diesem Zusammenhang die Frage, ob in Deutschland eine flächendeckende kabelgebundene Breitbandinfrastruktur allein durch Marktkräfte geschaffen werden kann. Gefordert wurde zudem, dass die Ausstattung von Schulen mit digitalen Medien durch die kommunalen Schulträger stets konzeptionell untermauert und nachhaltig sein sollte.
Auch sei es nicht mehr angemessenen, die Finanzierung der Anschaffung und Wartung von IT- Ausstattung nach dem Prinzip der inneren und äußeren Schulangelegenheiten allein den Schulträger zuzuweisen. Dieses Prinzip stamme aus einer Zeit, in der Klassenräume von Städten und Gemeinden mit Mobiliar, Tafel, Kreide und Papierkorb auszustatten waren. Heutzutage stünden jedoch zusätzliche Milliardenbeträge allein für neue Medien im Raum. Angesichts der strukturellen Unterfinanzierung der kommunalen Haushalte sei auf Grundlage dieser überkommenen Finanzierungslastenzuweisung eine zeitgemäße Medienausstattung der Schulen nicht dauerhaft sicher zu stellen. Erforderlich sei eine Mischfinanzierung durch alle staatlichen Ebenen, also auch durch die Länder und insbesondere den Bund.
In diesem Zusammenhang wurde auf das Investitionsprogramm Zukunft, Bildung und Betreuung verwiesen, mit dem der Bund in den Haushaltsjahren 2003 bis 2007 den Kommunen insgesamt 4 Milliarden Euro für den Ausbau von Ganztagsschulen zur Verfügung gestellt und damit das Ganztagsschulwesen in Deutschland maßgeblich befördert hatte. Scharf wurde kritisiert, dass seit der Föderalismusreform von 2006 dem Bund derartige Investitionshilfen im schulischen Bereich verboten seien. Es wurde gefordert, das Kooperationsverbot aufzuheben.