Netzausbau durch Erdverkabelung: Bundesregierung antwortet auf Kleine Anfrage und ändert Energieleitungsausbaugesetz
Darüber hinaus erarbeitet das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) nach eigenen Angaben derzeit das Konzept für eine Informationsoffensive zur Verbesserung der Akzeptanz des Netzausbaus. Hierzu soll eine beim BMWi eingerichtete Netzplattform ein Dialogforum schaffen, das Bürgern die frühzeitige Mitwirkung und die Entwicklung von Lösungen mit den wichtigsten Interessenträgern ermöglichen soll. Das BMWi beabsichtigt weiterhin die Entwicklung von Musterplanungsleitlinien gemeinsam mit den Ländern, um die Genehmigungspraxis zu vereinheitlichen und so für schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren zu sorgen.
Bereits am 07.12.2010 hatte die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zu den Auswirkungen des EnLAG und zum Mehrkostenfaktor der Erdverkabelung geantwortet (BT-Drs. 17/4131). Demnach kann noch nicht beurteilt werden, in welchem Umfang die Netzbetreiber von der für die vier Pilotprojekte des EnLAG vorgesehenen Förderung der Teilverkabelung Gebrauch machen. Von den Verteilnetzbetreibern, die für ihre Ausbauprojekte ein Investitionsbudget gemäß § 23 der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) beantragt haben, habe bisher ein einziges Unternehmen eine Erdverkabelung einer 110 kV-Leitung auf einer 8,9 Kilometer langen Strecke durchgeführt. Hier sei die Initiative von den betroffenen Gemeinden ausgegangen, die einen Investitionszuschuss von rund zehn Prozent geleistet hätten.
Hinsichtlich der Umweltauswirkungen bezieht sich die Bundesregierung auf die Dena-Netzstudie II und sieht insofern im 380 Kilovolt-Bereich Vorteile der Freileitungen, wohingegen auf der Hochspannungsebene die Erdverkabelung mit geringeren Auswirkungen verbunden sei.
Bei neugeplanten Hochspannungserdleitungen sei der Mehrkostenfaktor von 1,6 gegenüber einer Freileitungsvariante in einem Fall unterschritten und in zwei Fällen überschritten worden. Zu den Mehrkosten für einen Durchschnittshaushalt durch die im EnLAG vorgesehenen Trassen bei einem angenommenen Erdkabelanteil von zehn Prozent unterstellt die Bundesregierung einen Mehrkostenfaktor von drei bis dreizehn und errechnet aufgrund des Faktors 13 eine Kostensteigerung von 4,5 Prozent für den repräsentativen Haushaltskunden. Bei vollständiger Ausführung der EnLAG-Projekte als Freileitungen seien zwei Prozent zu erwarten.
(Dr. Simon Burger)