Die Europäische Bürgerinitiative „Wasser ist Menschenrecht“ auf Zugang zum Wasser war erfolgreich. Luxemburg, Finnland und Litauen haben als sechstes bis achtes Land das notwendige Quorum erreicht. Zuvor hatten bereits Deutschland, Österreich, Belgien, Slowenien und die Slowakei das Quorum erfüllt. Damit sind die formalen Anforderungen für die Anhörung durch die EU-Kommission – mindestens eine Millionen Unterschriften in mindestens sieben Ländern - erfüllt. „Die Kommission kann jetzt die Arbeiten an der geplanten Dienstleistungskonzessionsrichtlinie nicht fortsetzen, als wäre nichts gewesen. Wir erwarten, dass jetzt gehandelt wird und die Wasserversorgung insgesamt aus der geplanten EU-Richtlinie herausgenommen wird. Auch die Bundesregierung und das EU-Parlament müssen sich hierfür einsetzen“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg, im Mai in Berlin.
Die Bürger wollen, dass die Wasserversorgung in kommunaler Hand bleibt und nicht durch den Zwang von europaweiten Ausschreibungsverpflichtungen weitgehend privatisiert wird. In Deutschland gibt es über 6.000 Wasserversorgungseinrichtungen der Kommunen, die dieses wichtige Lebensmittel in hoher Qualität zu akzeptablen Preisen produzieren. Bereits heute sind 46 Prozent der Einrichtungen unter Beteiligung von privaten Unternehmen und Stadtwerken organisiert. Selbstverständlich gilt der Grundsatz der Transparenz und der öffentlichen Bekanntmachung, wenn solche Strukturen weiter oder zusätzlich in privater Form betrieben werden sollen. Zusätzliche europaweite Ausschreibungsverpflichtungen produzieren überflüssige Bürokratie, schaffen keine zusätzliche Transparenz und bergen die Gefahr, dass große monopolartige Strukturen entstehen, die Bürgerinnen und Bürger nicht wollen.