Erwartungen des DStGB an die neue Bundesregierung

Quelle: Pixelio/kiPiX

Die finanzielle Lage vieler Kommunen  spitzt sich trotz guter Konjunktur weiter dramatisch zu. In den Jahren 2007 bis 2011  ist die Gesamtverschuldung der Städte und Gemeinden von 111 Mrd. Euro auf 130 Mrd. Euro angestiegen. Bedrohlich ist insbesondere die Entwicklung der Kassenkredite, die im Jahr 2012 47,6 Mrd. Euro erreicht haben.  Die Spaltung in reiche und arme Kommunen vertieft sich. Viele Städte und Gemeinden sind in einer Abwärtsspirale aus Verschuldung, Abwanderung und sinkender Attraktivität. Gleichzeitig steigen die Ausgaben für soziale Leistungen auf über 46 Mrd. Euro an. Der Investitionsrückstand  bei Straßen, Wege und Plätzen und der Infrastruktur beziffert die Kreditanstalt für Wiederaufbau auf 128 Mrd. Euro. Diese Probleme  werden weder die Kommunen noch die Länder aus eigener Kraft lösen können; zumal die Länder ab 2020 keine neuen Schulden mehr aufnehmen dürfen, weil die Schuldenbremse dann greift.  Notwendig ist deshalb eine Neuordnung der Finanzbeziehungen zischen Bund, Länder und Kommunen, mit der die Kommunen entlastet und die notwendige Investitionsoffensive gestartet werden kann.
 
Als erste Maßnahme  sollte die Bundesregierung, wie mit den Ländern verabredet, die Eingliederungshilfe für Behinderte (ca. 14 Mrd. Euro pro Jahr) in ein Bundesleistungsgesetz überführen und damit die Städte entlasten. Diese käme gerade den Kommunen zu gute, die in einer schwierigen Lage sind, weil regelmäßig hohe Arbeitslosigkeit auch mit hohen Sozialkosten verbunden ist.  Diese Maßnahme ist auch gerechtfertigt, weil die Hilfe für Behinderte eine gesamtstaatliche Aufgabe ist, die dann auch gesamtstaatlich finanziert werden sollte.
 
Im Rahmen der Reform der Finanzbeziehungen sollt der Solidaritätszuschlag zu einem Investitionsfonds für benachteiligte Städte und Regionen weiter entwickelt werden. Die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag (z. Zt. etwa 14 Mrd. Euro) könnten dann für die notwendigen Investitionen nicht nach Himmelsrichtungen, sondern nach Bedarf verwendet werden. Im Rahmen der erforderlichen Änderungen muss es eine Festlegung geben, welche Mindestbasisversorgung an öffentlicher Daseinsvorsorge in jeder Region Deutschlands vorhanden sein sollte. Dazu gehören z.B. die unverzichtbare Breitbanderschließung der ländlichen Räume und die Berücksichtigung der demografischen Entwicklung. In vielen Fällen werden wir die Infrastruktur der alternden und schrumpfenden Bevölkerung anpassen müssen, um dem Grundgesetz-Auftrag gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutsch-land gerecht zu werden.
 
Notwendig ist weiterhin eine Föderalismusreform III mit der insbesondere das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern abgeschafft wird, so dass sich der Bund etwa beim notwendigen Ausbau der Ganztagsschulen und den Bildungsangeboten vor Ort dauert finanziell engagieren kann. Ohne diese Hilfe des Bundes werden wir den Weg in die Bildungsrepublik nicht finden.

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