Mit De-Mail und dem Onlineausweis im neuen Personalausweis können Behörden im E-Government deutlich mehr Dienstleistungen in höherer Qualität und ohne Medienbruch anbieten. Damit sollen sie den Erwartungen der Bevölkerung an eine zeitgemäß agierende öffentliche Verwaltung entsprechen. Zugleich können die Behörden ihre eigenen Prozesskosten mit der konsequent elektronischen Abwicklung signifikant senken. Die Verwaltungsprozesse werden – auch für den Bürger spürbar – vereinfacht und beschleunigt.
Das Bundesministerium des Innern strebt daher eine bundesweite Verbreitung von De-Mail und Online-Ausweisfunktion an und unterstützt deren Einführung in Behörden des Bundes, der Länder und der Kommunen seit Mitte 2012 im Rahmen einer E-Government-Initiative.
Die Initiative greift zum einen konkrete Fragestellungen aus der Praxis auf und arbeitet am Abbau, technischer, organisatorischer und rechtlicher Hürden, zum Beispiel zu Schriftformerfordernissen, die ein medienbruchfreies E-Government häufig noch behindern. Hiermit befasste sich auch das vom Bundesministerium des Innern E-Government-Gesetz des Bundes, das im Juni 2013 die Zustimmung des Bundesrates erhalten hat. Zum anderen arbeitet die Initiative nach dem "Einer-für-Alle"-Prinzip an dem Aufbau einer breiten Wissensbasis: Teilnehmende Behörden erhalten Unterstützung bei der Einführung von De-Mail und der Online-Ausweisfunktion. Dafür verpflichten sie sich, ihre Ergebnisse zu dokumentieren sowie Ansprechpartner für andere Behörden zu benennen. Mit der Veröffentlichung der Ergebnisdokumente und der Kontaktdaten wächst die öffentliche Wissensbasis für die Implementierung von De-Mail und Online-Ausweisfunktion.