DStGB weist Klage wegen Kontrolle von Umweltzonen zurück

Bildrechte Gabi Eder, pixelio

Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebun-des, Dr. Gerd Landsberg, hat die Ankündigung der Deutschen Um-welthilfe wegen angeblich mangelnder Kontrollen der Umweltzonen Klage zu erheben, als Aktionismus zurückgewiesen. Die Städte setzen ihren Ordnungsdienst – teilweise gemeinsam mit der Polizei – ein, um den Bürgerinnen und Bürgern ein möglichst sicheres Umfeld zu schaffen. Schwerpunkte sind z. B. die Verhinderung von Gewaltkriminalität, die Vermeidung von Überfällen und Diebstählen und die Sicherung des öffentlichen Raumes. Natürlich wird auch der Verkehr intensiv überwacht, um z. B. Verletzungen von Menschen durch Raser zu vermeiden.

Die Gesetzgeber auf Bundes- und Landesebene übertragen den Städten und Gemeinden immer mehr Aufgaben für zusätzliche Kontrollen und Überwachungen. Beispielhaft seien hier das Rauchverbot, bestimmte Alkoholverbote oder auch zusätzliche Lebensmittelüberwachungen genannt. Da die Personaldecke in den Kommunen aufgrund des hohen Spardruckes immer dünner wird, gibt es auch bei den Kontrollen natürliche Grenzen.

Selbstverständlich werden auch Verstöße gegen Umweltzonen sanktioniert. Es gilt aber zu bedenken, dass sich die Umweltzonen bisher als wenig wirksam erwiesen haben. Häufig haben die Städte und Gemeinden gar keinen Einfluss auf die örtliche Staubbelastung, weil die Schadstoffe aus teilweise weit entfernten Emissionsquellen (z. B. Fabriken oder Autobahnknotenpunkte) herangeweht werden. Wer mehr Umweltschutz in den Städten will, muss den öffentlichen Bus- und Bahnverkehr weiter ausbauen, schadstoffarme Fahrzeuge (z.B. Elektroautos) fördern und in Umgehungsstraßen investieren. Für diese Projekte würden wir uns die Unterstützung in der Politik von den Umweltverbänden sehr wünschen, sagte der Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg heute in Berlin.

Im Übrigen gilt im Ordnungsrecht das sogenannte Opportunitätsprin-zip, d.h. weder die Deutschen Umwelthilfe noch einzelne Bürger ha-ben einen Rechtsanspruch auf konkrete Überwachungen in einer konkreten Situation mit bestimmten Zeitabständen. Wir sollten nicht den erfolglosen Versuch unternehmen, mehr Umweltschutz im Gerichtsaal umzusetzen, sondern vor Ort mehr investieren, sagte der Hauptgeschäftsführer abschließend. 

Pressemitteilung 18/2013

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