Anlässlich einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Bundesarbeitsministerin Dr. Ursula von der Leyen erklärten die kommunalen Spitzenverbände: „Die Umfrageergebnisse zeigen, dass die immer wieder zu hörende Kritik, das Bildungs- und Teilhabepaket erreiche die Bedürftigen nicht, unzutreffend ist. Das vor zwei Jahren eingeführte Bildungs- und Teilhabepaket ergänzt die sehr ausdifferenzierten kommunalen Angebote und Vergünstigungen, die nach wie vor vorhanden sind. Deshalb sprechen die unterschiedlichen Ausgabenzahlen in den einzelnen Bundesländern auch nicht gegen das Leistungspaket, sondern weisen auch auf die daneben bestehenden Leistungsangebote in den Kommunen hin: Nach wie vor bieten viele Sportvereine kostenlose Mitgliedschaften an, das Mittagessen in Schulen oder Horten und die Schülerbeförderung sind oft bereits vergünstigt oder kostenlos, in etlichen Kommunen existieren zusätzliche Förderprogramme für Kinder und Jugendliche aus armen Familien. Außerdem besuchen nach wie vor viele Schüler keine Ganztagsschule mit Mittagsverpflegung und können deshalb auch den Zuschuss dafür nicht erhalten. Angesichts der Leistungsangebote der Kommunen für Bildung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen sowie der hohen Bürokratiekosten bei der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets wäre es gerechtfertigt, die Überschüsse aus dem Jahr 2012 bei den Kommunen zu belassen. Unerlässlich ist daneben, dass es weiterhin möglich ist, die Schulsozialarbeit über das Ende dieses Jahres hinaus zu betreiben. Auch mit Hilfe der Schulsozialarbeit werden die Kinder in den Schulen auf die Angebote aufmerksam gemacht. Die Finanzierung ist daher dauerhaft sicherzustellen.“
Insgesamt leistet das Bildungs- und Teilhabepaket nach Auffassung der kommunalen Spitzenverbände einen Beitrag, um die Chancen benachteiligter Kinder und Jugendlicher zu verbessern. Die neuen Erkenntnisse der ISG-Studie zeigen aber auch, dass die Informationen bei Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund noch nicht so gut ankommen wie erhofft. Leider ist mit der Umsetzung der vielen individuellen Einzelleistungen für die Behörden, Schulen, Kindertagesstätten und Vereine immer noch ein erheblicher bürokratischer Aufwand verbunden. Auch für die Leistungsberechtigten lässt sich die Bürokratie nicht gänzlich vermeiden. „Es ist gut, dass der Bund bereit ist, weitere Vereinfachungsmöglichkeiten zu überprüfen, um den bürokratischen Aufwand zu verringern“, erklärten Städtetag, Landkreistag und Gemeindebund.
Zum Hintergrund:
Seit dem 1. April 2011 haben Kinder aus Hartz-IV-Haushalten und von Wohlgeld-Empfängern sowie Kinderzuschlagsberechtigten Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Es umfasst ein subventioniertes Mittagessen in Kindertageseinrichtungen und Schulen, die Finanzierung von Klassenfahrten und Klassenausflügen, jährlich 100 Euro für Schulmaterialien, einen monatlichen 10-Euro-Zuschuss für z.B. Sportvereine oder Musikunterricht. Für Schüler kann darüber hinaus unter bestimmten Voraussetzungen Lernförderung bezahlt werden. Daneben finanziert der Bund mit 400 Millionen Euro bis Ende dieses Jahres Schulsozialarbeit und das Hortmittagessen.