Hierzu DStGB-Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg in einem Statement gegenüber dem Handelsblatt-Online:
Beantragt wird die neue familienpolitische Leistung bei den durch die Bundesländer bestimmten Betreuungsgeldstellen. Dies wird in den meisten Fällen bei den Jugendämtern angesiedelt sein. Ein reibungsloser Ablauf kann nach Ansicht des Geschäftsführenden Präsidialmitglieds des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg, nicht flächendeckend garantiert werden. Bund und Länder haben sich erst vor 14 Tagen auf gemeinsame Richtlinien der Umsetzung verständigt. Startschwierigkeiten und eine Reihe von offenen Umsetzungsfragen in den ersten Monaten können nicht ausgeschlossen werden.
Landsberg appelliert an die Länder, den Kommunen die mit der Umsetzung des Gesetzes erheblichen Verwaltungskosten vollständig zu ersetzen. Viele Kommunen erreichen bereits jetzt Nachfragen zum Betreuungsgeld. Der Vollzugsaufwand ist nicht unerheblich. Für eine ordnungsgemäße Beratung und Antragsbearbeitung müsse im Durchschnitt mindestens 60 Minuten für einen Fall aufgewendet werden. Darüber hinaus können die Jugendämter nicht ohne weiteres bestätigen, ob sich ein Kind in öffentlich geförderter Betreuung befindet, da eine Überprüfung der Angaben der Eltern nicht möglich ist. Ein zentrales Register wird hierüber nicht geführt. Man wird auf die Selbstauskunft der Eltern vertrauen müssen. Es darf auch nicht vergessen werden, dass Eltern für ihre Kinder vielfach Betreuungsangebote in Tageseinrichtungen oder Tagespflege außerhalb ihres Wohnsitzes, z.B. in der Kommune ihres Arbeitsortes, oder sogar in einem anderen Bundesland in Anspruch nehmen können. Nach wie vor sei auch das Argument nicht ausgeräumt, dass möglicherweise gerade solche Eltern das Betreuungsgeld in Anspruch nehmen werden, deren Kinder in besonderem Maße auf eine möglichst frühe Betreuung in einer strukturierten Einheit angewiesen wären. „Solange der Ausbau der Kindergartenplätze nach wie vor weiter vorangebracht werden muss, sollten zusätzliche Bundesmittel besser dafür eingesetzt werden“, sagt Landsberg abschließend.
Der hierzu erschienene Artikel steht auf der Homepage des Handelsblatt zum Nachlesen zur Verfügung.
Auf der Homepage der Rheinischen Post ist ein weiterer Artikel zum Start des Betreuungsgeldes veröffentlicht.