„Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hält die nunmehr geltende geräteunabhängige Beitragsbemessung für den Rundfunk- und Fernsehbeitrag für den richtigen Ansatz.
Anders als in Privathaushalten, wo pro Wohnung ein Beitrag fällig wird, müssen die Kommunen jetzt ihre Beiträge entsprechend der Anzahl ihrer Dienststellen und Betriebsstätten unter Berücksichtigung der dort Beschäftigten und nach der Anzahl ihrer Kraftfahrzeuge bezahlen. Das ist teilweise deutlich teurer als bislang und damit nicht im Sinne der Bürgerinnen und Bürger. Je dezentraler und bürgernäher eine Stadtverwaltung organisiert ist, also viele Nebenstellen hat, desto drastischer kann im Einzelfall der Kostenanstieg sein. Da die Reform mit dem verbindlichen Bekenntnis zur Aufkommensneutralität auch für die öffentliche Hand verbunden war, haben sich die Kommunen mit der ARD auf ein Verfahren zur Kostenbegrenzung und Kostenerfassung verständigt.
Mit einer repräsentativen Umfrage ermitteln wir gemeinsam mit der ARD derzeit den Umfang der finanziellen Mehrbelastung durch den neuen Rundfunkbeitrag auf kommunaler Ebene. Ergebnisse werden erst 2014 vorliegen.
Auf der Grundlage des bestehenden Staatsvertrages sind jedoch erste Vereinfachungen und damit auch Entlastungen für die Städte und Gemeinden vereinbart worden. Wenn z. B. auf einem Grundstück eine Grundschule, eine Hauptschule und ein Gymnasium angesiedelt sind, so gilt dies nur als eine Betriebsstätte. Nach wie vor streitig ist die Behandlung von Kindergärten. Kitas waren früher befreit, dies wollen wir auch auf der Grundlage der neuen Regelungen durchsetzen. Die Kommunen sind auch der Auffassung, dass man auch dann von einer Betriebsstätte auszugehen hat, wenn beispielsweise auf einem Grundstück sowohl das Ordnungsamt wie auch die städtische Bibliothek angesiedelt sind.
Insgesamt streben die Kommunen eine Reduzierung der kommunalen Beiträge an, denn Städte und Gemeinden nutzen ihre Betriebsstätten und Kraftfahrzeuge nicht primär zum Medienkonsum, sondern vielmehr zur Aufgabenerfüllung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger.
Wenn es sich tatsächlich abzeichnen sollte, dass die Einnahmen aus dem neuen Rundfunkbeitrag deutlich höher ausfallen als ursprünglich geschätzt, erwarten die Städte und Gemeinden eine Entlastung für die öffentliche Daseinsvorsorge.“
Der hierzu im Handelsblatt-Online erschienene Beitrag kann hier nachgelesen werden.