Waldnutzung in FFH-Waldgebieten klimagerecht umsetzen

Bildquelle: Presseportal

Kommunale Waldbesitzer fordern eine Überarbeitung der Grundsätze für die Waldnutzung in FFH-Gebieten, damit die Wäldern auf ganzer Fläche fit für den Klimawandel gemacht werden können. „Im Kampf gegen den Klimawandel sollen die Waldbesitzer einerseits auf einen großen Mix verschiedenster Baumarten setzen. Gleichzeitig aber will der Naturschutz in FFH-Waldgebieten bestimmte Baumarten wie Fichte und Eiche oder die klimaresistente Douglasie und Roteiche nicht mehr dulden. Dieser Widerspruch muss beseitigt werden. In den Wäldern der Zukunft und damit auch in den FFH-Waldgebieten brauchen wir die ganze Palette an Baumarten, weil nur ein Wald aus vielen Baumarten mit unterschiedlichen ökologischen Eigenschaften flexibel auf die Klimaveränderungen reagieren kann“, so der Vorsitzende des Gemeinsamen Forstausschusses der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände „Deutscher Kommunalwald“, Verbandsdirektor Winfried Manns (Mainz), anlässlich der Herbsttagung der kommunalen Waldbesitzer in Brilon.

Auf dieser Tagung stellte der Leiter des Instituts für Ökonomie der Forst- und Holzwirtschaft, Prof. PD Dr. Matthias Dieter (Johann Heinrich von Thünen-Institut Hamburg), die Ergebnisse des Verbundforschungsprojektes „FFH-Impact“ vor. Mit diesem Projekt wurden erstmals die naturalen und wirtschaftlichen Auswirkungen der FFH-Richtlinie auf die Forst- und Holzwirtschaft ermittelt.
„Niemand kann wegen des Klimawandels dem Waldbesitzer sagen, ob der Baum, den er heute pflanzt, in 100 Jahren noch der richtige Baum ist. Wir wissen aber heute, dass der Klimawandel neue Waldbaustrategien gegen Extremereignisse erforderlich macht. Dabei ist die beste Versicherung gegen den fortschreitenden Klimawandel ein breit aufgestellter Mischbestand mit vielen, heute standortgerechten Baumarten. Das gilt auch für die FFH-Waldgebiete, die gleichermaßen vom Klimawandel betroffen sind“, begründet Manns ein Umdenken im Management der europäischen Waldschutzgebiete. Es dürfe zukünftig grundsätzlich keine „Ausschlussverbote“ mehr für Baumarten geben. Die kommunalen Waldbesitzer setzen dabei auf bewährte Bäume wie beispielsweise die trockenheits- und hitzetolerante Eiche, Winterlinde, Roteiche, Birke, Aspe, Erle, Lärche oder Kiefer. Sie wollen aber auch auf neue, bereits etablierte fremdländische Baumarten wie Douglasie oder Küstentanne auf Standorten, wo sie im Vergleich zur aktuellen Bestockung eine bessere Eignung und Anpassungsfähigkeit haben, nicht verzichten.

Die Vertreter des deutschen Kommunalwaldes kritisieren ferner die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen Standards, naturschutzfachlichen Vorgaben und Verbote zur Wahrung des Erhaltungszustandes der FFH-Wälder. So gäbe es beispielsweise für das gleiche Schutzobjekt in den Bundesländern deutlich voneinander abweichende Anforderungen, die unterschiedliche Auswirkungen auf die forstliche Bewirtschaftung hätten. Die Restriktionen bei der Auswahl der Baumarten oder der großflächigen Verjüngungsmaßnahmen ständen nicht nur aus Sicht der Wissenschaftler des Instituts für Ökonomie der Forst- und Holzwirtschaft im Widerspruch zu Eigentümerentscheidungen und der waldbaulichen Dynamik.

Die Kommunalwaldvertreter sehen darüber hinaus noch gravierende Lücken in den Naturschutzkonzepten der Bundesländer, weil diese die Anforderungen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes nicht erfüllen würden. Behördliche Verfügungen über FFH-Maßnahmen ohne entsprechende Entschädigungsregelungen seien somit rechtswidrig. Sie fordern daher von den Bundesländern, hier dem Beispiel von Nordrhein-Westfalen zu folgen und endlich dafür Sorge zu tragen, dass FFH-belastete kommunale Forstbetriebe eine finanzielle Entschädigung für ihren Mehraufwand und insbesondere für die Mindererträge durch Bewirtschaftungsbeschränkungen und den Verlust von Produktionsfläche erhalten. Nach den Ergebnissen des Verbundforschungsprojektes seien Kommunalwaldbetriebe mit einem hohen Anteil an Buchenwäldern besonders betroffen. Die Mindereinnahmen bzw. finanziellen Mehraufwendungen durch FFH bewegen sich in einer Größenordnung von bis zu  234,- Euro/Jahr/Hektar. Darüber hinaus können Forstbetriebe durch die Umsetzung von FFH-Maßnahmenplanungen einen Ertragswertverlust erfahren. Dieser lag beispielsweise in den untersuchten Forstbetrieben mit Buchen-Lebensraumtypen bei rund 2.500 Euro/Hektar.
Die Wissenschaftler warnten davor, dass in diesen Betrieben sogar die Auf-rechterhaltung ihrer im Vergleich zum Privatwald höheren Schutz- und Erho-lungsleistungen durch FFH-Maßnahmen somit gefährdet werde. 

Rückfragen:
Ute Kreienmeier, Referatsleiterin Kommunalwald
T.  0228 – 95 96 227  Handy: 0171 – 95 33 684

Hintergrundinformationen zu FFH:
Die FFH-Richtlinie (92/43/EWG Fanuna-Flora-Habitat-Richtlinie) bildet zusammen mit der Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) das EU-weite Schutzgebietsnetz Natura 2000. Die Richtlinien haben einen günstigen Erhaltungszustand der natürlichen Lebensräume und wildlebender Tiere und Pflanzen in Europa zum Ziel.

Im Rahmen des Verbundforschungsprojektes „FFH-Impact“ wurden in einer bundesweiten Befragung kommunale und private Waldbesitzer zur Waldbewirtschaftung in FFH-Gebieten befragt. Ziel der Befragung war es, den derzeitigen Erkenntnisstand der FFH-Richtlinie zu ermitteln und Erkenntnisse über die aktuellen Erfahrungen zu den Auswirkungen der Waldbewirtschaftung nach FFH-Maßgaben zu gewinnen.

Nach den Ergebnissen des Verbundprojektes „FFH-Impact“ wurden von den 11,1 Mio. Hektar des deutschen Waldes 1,8 Mio. Hektar als FFH-Gebiete (davon 51 % Bundes- und Landeswald, 21 % Körperschaftswald, 28 % Privatwald) ausgewiesen.

Insgesamt kommen 18 verschiedene Wald-Lebensraumtypen in Deutschland vor. Von besonderer Bedeutung sind vor allem die großflächigen Buchenwälder. Mit 586.000 Hektar stellen die fünf Buchenwald-Lebensraumtypen 72 % der gesamten Lebensraumtypflächen. Diese Wälder sind aber nicht nur für den Naturschutz, sondern auch für den Betriebserfolg der Forstbetriebe, für die stofflichen und energetischen Rohholzverwender und zum Erreichen von Zielen der Energie-, Klima-, Wirtschafts- und Umweltpolitik von großer Bedeutung.

Diese Wäldern sollen zwar weiterhin auch genutzt werden, über das „wie“ wird allerdings heftig in Deutschland gestritten.

Die Umsetzung der FFH-Maßnahmenplanungen in den Bundesländern ist auch 20 Jahre nach Inkrafttreten der europäischen Naturschutzrichtlinie noch nicht überall erfolgt, sondern befindet sich in einem laufenden Prozess. Aus den Antworten der befragten Forstbetriebe zeigt sich, dass die Umsetzung noch nicht den Großteil der privaten und kommunalen Forstbetriebe erreicht hat.

Für die konkrete Umsetzung im Wald stellen die sog. „Managementpläne“ ein zentrales Instrument dar. Diese von den Ländern aufzustellenden Pläne beschreiben die FFH-Flächen, erfassen den Erhaltungszustand und konkretisieren die Maßnahmen, die der Waldbesitzer bei der forstlichen Bewirtschaftung zu beachten hat. Sie enthalten Restriktionen wie Vorgabe der Baumart (Entnahme lebensraumuntypischer Baumarten, Auflichtung durch Entnahme von Fichten, expliziter Wechsel der Baumart, Entnahme bzw. Förderung bestimmter Baumarten), punktueller Nutzungsverzicht (Einrichten von Habitatbäumen), extensive Nutzung (Stilllegung der Fläche) oder Verlängerung der Umtriebszeit (Erhöhen des Altholzanteils, Belassen von Altholzbereichen, explizite Verlängerung der Umtriebszeit).

In der Beurteilung durch die kommunalen und privaten Forstbetriebe hat sich ein eher kritisches Bild gegenüber der FFH-Richtlinie ergeben. Viele Forstbetriebe fühlen sich durch die FFH-Maßnahmenplanungen in ihrer Waldbewirtschaftung und Entscheidungsfreiheit eingeschränkt. Die Betriebe erwarten aufgrund des höheren Aufwandes und der niedrigeren Erträge deutlich negative finanzielle Auswirkungen der FFH-Umsetzung.

Die ökonomische Analyse zur Umsetzung der FFH-Richtlinie im Wald, bei der die Auswirkungen von FFH-Maßnahmenplanungen für konkrete Fallbeispielsforstbetriebe bewertet wurden, bestätigt denn auch, dass in betroffenen Beständen der FFH-Gebiete die monetären Auswirkungen deutlich ausfallen, z.B. durch „flächigen Nutzungsverzicht“ in hochproduktiven Beständen oder durch eine Änderung des Baumartenspektrums in größeren Flächenkulissen.

Weitere Informationen und Ergebnisse über das Verbundprojekt „FFH-Impact“:
http://mediathek.fnr.de/waldbewirtschaftung-in-ffh-gebieten.html

Pressemitteilung 54/2012

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