Vollbremsung darf nicht Handlungs- und Investitionsfähigkeit der öffentlichen Hand gefährden

" Der Deutsche Städte- und Gemeindebund unterstützt den Ansatz des europäischen Fiskalpaktes, mit dem Ziel, die öffentlichen Finanzen in der EU zukunftsfähig zu machen. Wir warnen allerdings davor, dass der Fiskalpakt nicht dazu führen darf, die Handlungsfähigkeit der öffentlichen Hand infrage zu stellen. Zwar ist der Fiskalpakt eine Weiterentwicklung der auf Bundes- und Landesebene beschlossenen Schuldenbremsen, die 2016 bzw. 2020 greifen sollen. Der EU-Fiskalpakt soll aber bereits ab 01. Januar 2013 in Kraft treten und die europäische Schuldenbremse ein Jahr später umgesetzt sein. Nach dieser wäre im Gesamtstaat Deutschland ein Defizit von nur noch knapp 13 Mrd. Euro zulässig. Eine solche Vollbremsung ist nicht realistisch, wir riskieren die Handlungs- und Investitionsfähigkeit der öffentlichen Hand mit ihr.

Die Städte und Gemeinden beanspruchen für sich im Rahmen des kommunalen Selbstverwaltungsrechtes Haushaltsautonomie über die kommunalen Haushalte. Dies wird auch im Rahmen des EU-Fiskalpaktes als unabdingbar angesehen, um Pflichtaufgaben der Kommunen erfüllen zu können, freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben anzugehen und nicht zuletzt Investitionen für die Instandhaltung und Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur  tätigen und mit diesen im Übrigen auch wirtschaftspolitische Impulse geben zu können.

Notwendig sind Reformen, die die Spielräume insbesondere für Investitionen in Bildung und Infrastruktur erhöhen. Andernfalls besteht die Gefahr eines Wettbewerbsverlustes, der am Ende zu immer weiteren Defiziten führt. Zudem würde die Akzeptanz der Bürgerschaft für den Fiskalpakt verpasst.

Die Städte und Gemeinden wären durch den EU-Fiskalpakt nicht nur unmittelbar betroffen, sofern die kommunalen Haushalte dem gesamtstaatlichen Haushalt zugerechnet werden. Auch die Auswirkungen mittelbar über verknappte Landesmittel wären durch verkürzte Zuweisungen oder vermehrte Aufgabenzuweisungen durch die Länder an die Kommunen sehr wahrscheinliche Szenarien.

So wünschenswert die Konsolidierung der Haushalte ist, darf nicht außer Acht gelassen werden, dass nicht ein Gesetzeswerk, sondern letztlich nur die Reduzierung von Ausgaben und die Verbesserung von Einnahmen den gewünschten Erfolg erzielen kann.

Dafür sind in Deutschland bisher die notwendigen Schritte nicht eingeleitet worden. So steigen z. B. die kommunalen Sozialausgaben trotz der guten Konjunktur und der sinkenden Arbeitslosigkeit immer weiter. Hier muss eine Reform ansetzen, die langfristig das Sozialsystem sichert, aber auch von den Menschen mehr Eigenverantwortung und Eigenvorsorge abverlangt. Dazu gehört ebenfalls, dass wir uns vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung darauf einstellen müssen, dass die Menschen länger arbeiten müssen – auch über das 67. Lebensjahr hinaus – wenn wir die Sozialsysteme sichern und die Kosten nicht immer weiter in die Höhe treiben wollen. Neue soziale Leistungen – wie z. B. das Betreuungsgeld – sind mit derartigen Konsolidierungsmaßnahmen nur schwer vereinbar.

Der Fiskalpakt sollte zudem in Deutschland mit einem Konsultationsmechanismus nach österreichischem Vorbild verbunden werden. Dort dürfen höhere Leistungen nur dann in Gesetzesform erlassen werden, wenn zuvor die Kostenfolge geklärt ist, wobei der Grundsatz gilt, „dass die Ebene, die die Kosten veranlasst, diese auch trägt“. Dieses Prinzip nach dem Motto „wer die Musik bestellt, der zahlt sie auch“, wird namentlich in der EU-Politik und Gesetzgebung bisher nicht eingehalten. Immer wieder werden von der EU kostenträchtige Entscheidungen für die öffentlichen Ebenen in der EU getroffen, ohne dass es dafür einen entsprechenden Kostenausgleich gibt. Das beschleunigt und verfestigt die öffentlichen Defizite noch zusätzlich."

Ein Interview mit Dr. Gerd Landsberg zum Thema "Europäischer Fiskalpakt" kann auf der Homepage der Passauer Neuen Presse nachgelesen werden.

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