In seinem Statement gegenüber den „Ruhr Nachrichten“ stellte Landsberg zahlreiche dieser bürokratischen Hürden, die Tagesmüttern ihr Engagement erschweren, dar:
„Tagesmütter müssen seit geraumer Zeit für ihre Einkünfte Sozialversicherungsbeiträge abführen. Ab dem 1.1.2012 entfällt eine weitere Privilegierung in der Kindertagespflege. Bisher konnten Arbeitslose (Hartz IV Empfänger) bis zu 2 Kinder betreuen, ohne das die Vergütung auf das Arbeitslosengeld angerechnet wurde. Gerade für Alleinerziehende Mütter war das eine Chance, einen ersten Schritt zurück ins Erwerbsleben zu finden. Dies soll nun abgeschafft werden. Tagesmütter unterfallen dann mit ihren Vergütungen voll der komplizierten Einkommensberechnung von Hartz IV. Dies ist nicht nur neuer bürokratischer Aufwand für die Jobcenter, die sich um die Eingliederung in Arbeit und nicht um komplizierte Berechnungen kümmern sollen, sondern hält Arbeitslose davon ab, Chancen für die Wiedereingliederung in das Erwerbsleben zu ergreifen. Den Tagesmüttern und Tagesvätern werden aber noch weitere Steine in den Weg gelegt.
So werden in unterschiedlicher Intensität lebensmittelhygienische Vorschriften kontrolliert und überwacht bis hin zur Temperatur der Kühlschränke. Es ist klar, dass keine Gefährdungen für Kinder durch Lebensmittel ausgehen dürfen. Wenn man aber mit Kindern nicht mal mehr gemeinsam Plätzchen backen oder Kartoffeln schälen darf und umfangreiche Dokumentationen über die Temperaturen in Kühlschränken führen muss, statt sich um die Kinder zu kümmern, schießt dies weit über das Ziel hinaus. Wir brauchen deshalb eine Klarstellung, dass die normale Tagesmutter nicht unter die Europäische Hygieneverordnung fällt.
Darüber hinaus können Tagesmütter und Tagesväter auch in Konflikt mit den Straßenverkehrsämtern geraten. Wenn sie die Kinder von zu Hause abholen und hierfür ein zusätzliches Entgelt gezahlt wird, brauchen die Tagesmütter einen Personenbeförderungsschein. Wenn wir mehr Tagesmütter und Tagesväter erreichen wollen, müssen wir dringend von diesem bürokratischen Unsinn wegkommen. Auch Großfamilien schaffen dies ohne rechtliche Vorgaben. Deshalb muss bei der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes dies entsprechend klargestellt werden. Selbstverständnis muss das Kinderwohl beachtet werden. Hierauf achten die Kommunen und bieten für die Tagesmütter und –väter auch entsprechende Fortbildungen an. Darüber hinaus gehende Bürokratie muss aber konsequent abgebaut werden.“