„Die Bildung eines Fonds als dauerhaftes Finanzierungsinstrument für Straßen halten wir für einen Schritt in die richtige Richtung zur Unterstützung von Neu- und Ausbauinvestitionen bei Straßen. Dabei muss sichergestellt werden, dass die kommunalen Straßen einbezogen sind. Eine stärkere Einbeziehung der Verkehrsteilnehmer in die Ausstattung eines solchen Fonds ist nötig, weil die bisherige Finanzierung der Straßen nicht ausreicht. Im Übrigen tragen Bund und Länder auch eine Verantwortung für die Funktion des Verkehrssystems als Ganzes. Sie müssen deshalb weiterhin Investitionshilfen (Entflechtungsmittel) entsprechend den steigenden Anforderungen zur Verfügung stellen.“, erläuterte Wagner.
Zum Hintergrund: Bund und Länder haben sich zur Umsetzung des Fiskalpaktes im Sommer dieses Jahres darauf geeinigt, im Herbst dieses Jahres eine Entscheidung über die Höhe der sog. Entflechtungsmittel zur Verbesserung der kommunalen Verkehrsverhältnisse zu treffen. Dies betrifft den Zeitraum von 2014 – 2019. Eine Fortführung wird jedoch nach 2019 ebenfalls nötig sein. Die Verkehrsministerkonferenz hat daher eine Kommission beauftragt, Vorschläge zur Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur zu erarbeiten. Die Kommission hat in einem Sachstandsbericht ihrer Arbeit unter anderem die Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Finanzierung von Straßenbaumaßnahmen vorgeschlagen.
In Deutschland gibt es ca. 680.000 km Straßen. Mehr als 450.000 km davon gehören zum kommunalen Straßennetz.
Pressemitteilung 46/2012