„Den Städten und Gemeinden kommt bei der Energiewende eine zentrale Bedeutung zu. Eine Vielzahl an Kommunen engagiert sich bereits jetzt gemeinsam mit Bürgern und Stadtwerken für den Auf- und Ausbau eines dezentralen Energieversorgungssystems. Aktuell zeigt sich allerdings, dass zum Gelingen der Energiewende eine bessere Koordinierung der Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure erforderlich ist, damit eine sichere Versorgung zu möglichst stabilen Preisen stets gewährleistet ist. Hier sind Bund und Länder gefordert, die Einzelmaßnahmen besser aufeinander abzustimmen und einen kontinuierlichen Begleitprozess zu organisieren“, betonte der Präsident des DStGB, Bürgermeister Roland Schäfer, Bergkamen, im Rahmen der gestrigen Präsidiumssitzung in Berlin.
„Konkret brauchen wir einen Umsetzungsplan, der fortlaufend kontrolliert und ggf. angepasst wird. Hierzu bietet es sich an, ein unabhängiges Sachverständigengremium einzurichten, das den Umsetzungsprozess der Energiewende begleitet. Die Kommunen als maßgebliche Akteure der Energiewende müssen dabei stets eng in den Prozess eingebunden sein“, forderte Schäfer.
Dass ein besseres Management dringend notwendig sei, mache vor allem der stockende Netzausbau nicht nur auf der Ebene der Übertragungs-, sondern gerade auch auf der Ebene der Verteilnetze deutlich. „Für den Ausbau und Umbau von Verteilnetzen besteht ein erheblicher Investitionsbedarf, da hier ca. 90 % der erneuerbaren Energien eingespeist werden. Der hierfür mitursächliche Investitionsstau muss durch eine schnellere Anerkennung der Ausbaukosten beseitigt werden. Die Bundesregierung muss sich insbesondere im Hinblick auf eine sichere Versorgung neben der Förderung neuer Speichertechnologien und der Steuerung der Nachfrage durch intelligente Netze auf sog. Reservekraftwerke konzentrieren, die im Falle von Versorgungsengpässen eingesetzt werden können“, forderte Schäfer.
„Städte und Gemeinden müssen zudem besser an der Wertschöpfungskette insbesondere im Bereich erneuerbarer Energien beteiligt werden“, äußerte Schäfer. Hier müssen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Erneuerbare-Energien-Standortgemeinden besser an den Gewinnen von EEG-Anlagen profitieren können. Es zeige sich, dass man über finanzielle Anreize und frühzeitige Einbeziehung für mehr Akzeptanz sorgen kann: „Insbesondere durch die finanzielle Beteiligung der Bürger an Erneuerbaren Energien Anlagen, u.a. in Form von Energiegenossenschaften aber auch durch einen Einfluss auf geeignete Standorte, kann eine stärkere Akzeptanz erreicht werden.“ hob Schäfer abschließend hervor.
(DStGB-Pressemitteilung 24/2012)