Die jährlichen Ausgaben der Bürgerinnen und Bürger für die Ableitung und Behandlung von Abwasser sind seit dem Jahr 2002 stabil. Dies haben zuletzt auch die 2012 veröffentlichten Ergebnisse einer breit angelegten Umfrage zur Abwasserbeseitigung, die der DStGB gemeinsam mit der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) und dem Deutschen Städtetag durchgeführt hat, gezeigt. Danach zahlen die Deutschen pro Jahr knapp 125 Euro pro Person für die Abwasserentsorgung. Das entspricht 34 Cent täglich.
„Die Bürger können sich auch für das Jahr 2013 auf stabile Gebühren einstellen. Dies gilt, obwohl die Städte und Gemeinden im Jahr 2012 deutlich über vier Milliarden Euro in die Abwasserentsorgung und die Erhaltung der Kanalnetze investiert haben und auch hier in Zukunft ein sehr hoher und langfristiger Investitionsbedarf besteht“, erklärte Dr. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, heute in Berlin.
Auch im Bereich der Trinkwasserversorgung prognostiziert der DStGB für das Jahr 2013 stabile Gebühren. Im vergangenen Jahr zahlte jeder Bürger in Deutschland im Durchschnitt täglich 0,24 Euro für das Trinkwasser. Pro Person beliefen sich damit die Trinkwasserkosten auf rund 86 Euro im Jahr. Insgesamt hat sich der Preisanstieg in den vergangenen Jahren wesentlich vermindert. So betrug im Jahr 2011 die Preissteigerungsrate beim Trinkwasser lediglich ein Prozent und lag damit erneut unter der Inflationsrate.
Sowohl die Trinkwasser- als auch die Abwassergebühren werden in Deutschland nach dem Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip erhoben. Dies bedeutet, dass der Bürger verursachungsgerecht und im Sinne von Leistung und Gegenleistung nur die Kosten trägt, die dem Ver- bzw. Entsorger auch tatsächlich für die Aufbereitung und die Weiterleitung des Wassers und Abwassers entstanden sind. Regional unterschiedliche Belastungen des Bürgers sind erklärbar: Ursächlich sind hierfür neben Strukturunterschieden auch der schwankende Wasserverbrauch. Besonders zum Tragen kommen Unterschiede in der jeweiligen Geländetopografie der Gemeinden und damit verbunden der unterschiedliche Aufwand für die Verlegung sowie die Länge der Kanäle und Leitungen.
Um die durch die Kommunen auf hohem Qualitätsniveau verantwortete Wasserversorgung in bewährter Struktur zu erhalten spricht sich der DStGB nachdrücklich gegen die Pläne der EU-Kommission für eine EU-Richtlinie zu Dienstleistungskonzessionen aus. Damit würden die bisher vergaberechtsfreie Dienstleistung der Wasserversorgung einer Ausschreibungspflicht unterworfen. Eine Anwendung des Vergaberechts insbesondere auf die Wasserversorgung birgt aber die Gefahr einer Liberalisierung dieser elementaren Aufgabe der Daseinsvorsorge. Landsberg: „Der europaweit führende Qualitätsstandard des Trinkwassers in Deutschland bei gleichzeitig sozialverträglichen Gebühren für die Bürger beruht auf der von den Kommunen verantworteten Wasserversorgung. Diese kommunal garantierte Qualität darf nicht leichtfertig durch Ausschreibungspflichten ausgehebelt werden.“
Pressemitteilung 59-2012