Schulische Inklusion nicht zum Nulltarif zu erreichen

Die Städte und Gemeinden bekennen sich zum gemeinsamen Unterricht von behinderten und nicht behinderten Kindern.  „Wir unterstützen die Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) zur inklusiven Beschulung ausdrücklich“, erklärte die Vorsitzende des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB), Bürgermeisterin Ute Lieske, Eisenach, heute anlässlich der Ausschusssitzung in Bergheim. Sie kritisierte aber nachdrücklich, dass die Bundesländer scheinbar nicht bereit seien, die für die Inklusion notwendigen zusätzlichen finanziellen Ressourcen bereit zu stellen.

„Die gemeinsame Beschulung stellt einen Paradigmenwechsel dar,  der nicht zum Nulltarif zu haben ist“, betonte Lieske. Zu nennen seien die Bereiche Schülerfahrkosten, Lehr- und Lernmittel, medizinisch-therapeutisches Personal, Schulbegleiter oder "Inklusionshelfer" und die Schaffung inklusionsgeeigneter Schulgebäude. Diese kommunalen Mehrbelastungen der mit der Inklusion verbundenen Aufgabenerweiterung sind nach den Konnexitätsregelungen in den Landesverfassungen auszugleichen. Auch für die Inklusion gilt das Prinzip: „Wer bestellt, bezahlt“ stellte Lieske klar. Die Behindertenrechtskonvention sei schließlich von Bund und Ländern anerkannt worden und müsse nun auch von diesen umgesetzt und finanziert werden. Der Ausschuss fordert die Länder darüber hinaus auf, die zur Erreichung des Inklusionsziels notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen und zu finanzieren, z.B. mehr und spezifisch ausgebildete Lehrkräfte sowie geringere Klassengrößen.

In diesem Zusammenhang kritisierte der Ausschuss die vermehrt festzustellende Haltung der Länder, sich in ihren ureigensten Aufgaben-feldern den finanziellen Verpflichtungen zu entziehen. So betonen Länder ihre Bildungshoheit ohne dieser in finanzieller Hinsicht anschließend in vollem Umfang gerecht zu werden, kritisierte Uwe Lübking, Bildungsbeigeordneter beim DStGB. Beispiele seien, neben der Inklusion, die Schulsozialarbeit, der Ausbau der Ganztagsschulen bis hin zur Schulverpflegung. „Die Zuständigkeit für das Bildungssystem beinhaltet auch die Pflicht, die Finanzverantwortung in vollem Umfang wahrzunehmen“, so Lübking abschließend.

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