Durch die Einigung im Vermittlungsausschuss und den nun zu erwartenden Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens werde Planungssicherheit für die Kommunen und die Entsorgungswirtschaft geschaffen. Dies sei die Basis, um die Abfallwirtschaft im Sinne von Bürgern und Umwelt weiterentwickeln zu können.
Der Bundesrat hatte den Vermittlungsausschuss allein mit dem Ziel angerufen, die sogenannte Gleichwertigkeitsklausel bei der gewerblichen Sammlung zu streichen. Die Frage nach den Regelungen zur gewerblichen Sammlung war im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens immer wieder Gegenstand vieler Diskussionen. Die Kommunen haben sich dafür eingesetzt, dass alle Abfälle aus Haushalten – außer Verpackungen – weiterhin überlassungspflichtig an die Kommunen bleiben, um dem Rosinenpicken privater Entsorger nicht Vorschub zu leisten.
Die Präsidenten fügten hinzu, dass es im Sinne der ökologischen Ziele geboten sei, sich nun auf die Weiterentwicklung der Wertstofferfassung zu konzentrieren: „Die Ausgestaltung einer bürgerfreundlichen und nachhaltigen Wertstofferfassung erfordert die Einbeziehung der Erfahrungen und der bestehenden Erfassungsstrukturen der Kommunen. Eine Vorfestlegung auf eine Wertstofftonne ist im abgeschlossenen Vermittlungsverfahren nicht erfolgt. Die Kommunen werden sich daher auch in die Erarbeitung eines Wertstoffgesetzes konstruktiv einbringen.“
Pressemitteilung Nr. 05-12
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