Neue EU-Vorschriften gefährden kommunale Gestaltungsfreiheit

Bis heute hat die Europäische Kommission nicht dargelegt, warum eine Richtlinie zu Dienstleistungskonzessionen überhaupt erforderlich sein soll. Neben der bestehenden Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) sehen die kommunalen Spitzenverbände und der VKU auch keine Notwendigkeit für eine solche Richtlinie. Insbesondere besteht keine Rechtsunsicherheit und keine Rechtsschutzlücke, die ein Handeln der Europäischen Kommission nötig machen würden.

Die Verbände sind außerdem der Auffassung, dass alle Bereiche der kommunalen Daseinsvorsorge aus dem Anwendungsbereich des Richtlinienvorschlages herausgenommen werden müssen. Dies entspräche den Zielen und Inhalten des Vertrages von Lissabon und dem Protokoll zu den Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse mit der dort vorgenommenen Stärkung der lokalen Selbstverwaltung. Dienstleistungskonzessionen berühren viele Bereiche der Leistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse wie die Wasserversorgung, die Abwasserentsorgung, soziale Dienstleistungen oder Rettungs- und Gesundheitsdienstleistungen. In diesem Kernbereich kommunaler Daseinsvorsorge würde eine Umsetzung der Richtlinie zu tiefen Einschnitten in die kommunale Organisationsfreiheit führen. Gerade die kommunalwirtschaftlichen Strukturen bei der Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung genießen bei den Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland aber höchste Wertschätzung. Dies belegt aktuell eine repräsentative Umfrage, die Forsa im Auftrag des VKU durchgeführt hat. Danach sprechen sich 82 Prozent der Befragten gegen neue Vorschriften aus Brüssel aus. Vor diesem Hintergrund darf eine mögliche Richtlinie insbesondere für Dienstleistungskonzessionen in der Wasserwirtschaft, für Leitungs- und Wegerechte im Bereich der Energieversorgung, für Kommunalkredite, für soziale Dienstleistungen sowie für Rettungsdienste nicht gelten.

Und schließlich bedarf der Richtlinienentwurf der EU-Kommission substantieller Nachbesserungen in den Fragen der interkommunalen Zusammenarbeit, die zukünftig zwecks der Aufrechterhaltung eines kostengünstigen Angebots öffentlicher Dienstleistungen für die Bürger möglich bleiben muss. In diesem Sinne müssen sinnvolle Synergie-Effekte weiterhin für den Fall der Übernahme von Dienstleistungen einer Kommune für die andere z. B. bei Winterstreudiensten oder Kantinenessen für Kindergärten und Schulen nutzbar sein. Die ausschreibungsfreie Zusammenarbeit zwischen Kommunen hat nicht zuletzt der Europäische Gerichtshof in seiner jüngsten Rechtsprechung zugunsten kommunaler Handlungsfreiheit bestätigt. Daneben besteht dringender Nachbesserungsbedarf bei der Erteilung solcher Konzessionen an eigene kommunale Unternehmen (sogenannte In-house-Vergabe) und insbesondere an eigene Mehrspartenunternehmen (Stadtwerke). Nur so wird das bewährte kommunalwirtschaftliche Modell der Erbringung der Daseinsvorsorgeleistungen in Deutschland auch im europäischen Kontext ausreichend berücksichtigt.

Hintergrund
Nach mehrmaliger Neuterminierung hat die Europäische Kommission am 20. Dezember 2011 einen Vorschlag für eine Konzessionsrichtlinie veröffentlicht. Mit diesem Richtlinienvorschlag geht die EU-Kommission deutlich über die bisherige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu den Regeln für die Erteilung von Konzessionen hinaus. Die geplante Richtlinie würde die Ausschreibungspflichten für Kommunen erheblich ausdehnen. Dies hätte einschneidende Auswirkungen auf die kommunalen Strukturen in Deutschland. Bereits im März 2012 hat der Bundesrat daher den Richtlinienvorschlag eindeutig abgelehnt. Der Richtlinienvorschlag liegt zurzeit zur Beratung in den Ausschüssen des Europäischen Parlaments sowie den Ratsarbeitsgruppen des Ministerrates. Änderungsanträge von Parlamentariern, die sowohl die komplette Ablehnung der Richtlinie vorsehen, als auch Anträge, die einen Ausnahmebereich für die Wasserwirtschaft, Rettungsdienste und Kommunalkredite fordern, sind gestellt.

Kontakt:
Deutscher Landkreistag, Markus Mempel, Tel.030-590097-312
Deutscher Städtetag: Volker Bästlein, Pressesprecher, Tel.: 030 37711-130
Deutscher Städte- und Gemeindebund: Franz-Reinhard Habbel, Pressesprecher, Tel.: 030 77307-225
Verband kommunaler Unternehmen (VKU): Carsten Wagner, Pressesprecher, Tel. 030 58580-220

Pressemitteilung 57/12: Gemeinsame Erklärung des Städtetages (DST), des Landkreistages (DLT), des Städte- und Gemeindebundes (DStGB) und des VKU

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.