Liberalisierung der Wasserversorgung durch die EU verhindern

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund lehnt daher sowohl die Gesetzesinitiative der EU-Kommission als auch den Bericht des Berichterstatters Philippe Juvin vom Juli 2012 ab. „Gerade der europaweit führende Qualitätsstandard des Trinkwassers in Deutschland bei gleichzeitig sozialverträglichen Gebühren für die Bürger beruht auf der von den Kommunen verantworteten Wasserversorgung. Diese kommunal garantierte Qualität darf nicht leichtfertig durch Ausschreibungspflichten ausgehebelt werden“, erklärte Dr. Lenz.

Die EU-Kommission hat nach Auffassung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes bis heute keinen Nachweis für die Notwendigkeit einer eigenen Konzessionsrichtlinie erbracht. „Wenn die Kommission als Grund für eine eigenständige Richtlinie eine „schwerwiegende Verzerrung des Binnenmarkts“ angibt, so entbehrt dies jeder Grundlage“, betonte Dr. Lenz. Denn gerade für die lokal geprägte Wasserversorgung besteht in der Regel  kein umfassender EU-weiter Wettbewerbsmarkt.

„Der knapp 100-seitige Richtlinienentwurf der Kommission widerspricht auch in der gekürzten Fassung des „Juvin-Berichts“ diametral den eigenen Ansprüchen des EU-Gesetzgebers nach Vereinfachung und Entschlackung des Vergaberechts“, erklärte Norbert Portz als für den Vergabebereich zuständiger Dezernent des DStGB.

Hinzu kommt, dass nach einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts forsa im Auftrag des Verbandes kommunaler Unternehmen 82 % der Bürger neue EU-Regeln für die Organisation der Wasserversorgung in den Städten und Gemeinden ablehnen.

Eine EU-Konzessionsrichtlinie würde aber die Organisationsfreiheit der Städte und Gemeinden bei der Trinkwasserversorgung beeinträchtigen. „Die Kommunen müssen aber auch weiterhin selbst entscheiden können, wie sie die Wasserversorgung in ihrem Gebiet organisieren. Eine Beschneidung der kommunalen Organisationshoheit würde dem Vertrag von Lissabon mit der dort vorgenommenen Stärkung der lokalen Selbstverwaltung widersprechen“, sagte Portz.

Der DStGB spricht sich daher für eine Ablehnung der EU-Richtlinie aus. Er fordert zumindest, diese deutlich zu entschlacken und Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, wie die Wasserwirtschaft, von der Richtlinie auszunehmen.

Pressemitteilung nr. 49/12

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