Ladenöffnungszeiten – kommunale Kompetenzen stärken

Menschen beim Einkaufsbummel in der Fußgängerzone in Bewegungsunschärfe
Foto: Andreas Dengs/pixelio.de

"Angesichts der Vielfalt in der kommunalen Landschaft sollten die Landesgesetzgeber es den Kommunen mehr ermöglichen, die Gestaltungsmöglichkeiten bei Ladenöffnungszeiten auszuüben", sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg gegenüber der „Welt“. Sonn- und Feiertage sollten weiterhin "als Tage der Erholung beziehungsweise als Teil unserer christlichen Kultur" verkaufsfrei bleiben, fügte Landsberg hinzu. Gelegentliche Sonntagsöffnungen müssten aber möglich sein. So könne den regionalen und lokalen Besonderheiten besser Rechnung getragen und Ortskerne vor einer weiteren Verödung bewahrt werden und auch außerhalb der gewohnten Öffnungszeiten wieder zu lebendigen Orten des Handles, der Kultur, des Arbeitens und der Freizeit machen. Oder es könne - je nach Bedarf – z.B. in Kurorten, auch für die gewünschte Ruhe gesorgt werden.

Den Vorschlag, die Ladenöffnungszeiten  komplett in die Verantwortung des Handels freizugeben, lehne der Deutsche Städte- und Gemeindebund indes ab. Verbraucher und kleine Einzelhändler können am besten dadurch geschützt werden, indem die Städte und Gemeinden einen fairen Rahmen für den Handel setzen.  Landsberg betonte gegenüber der „Welt“: „Eine Verlängerung von Ladenöffnungszeiten allein schafft noch keine Revitalisierung der Innenstädte, jedoch ist sie zusammen mit Einzelhandels-  und Stadtmarketingkonzepten, die die Kommunen zusammen mit dem Handel aufstellen können, ein wichtiger Mosaikstein. Eine zu starke Regulierung der Ladenöffnungszeiten wird allerdings dazu führen, dass noch mehr Einkäufe über das Internet abgewickelt werden, was zu Nachteilen für die Standorte vor Ort führt.“

Link: Der vollständige Artikel kann im Internet auf der Homepage „Welt-Online“ nachgelesen werden. 

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