Derzeit erhalten über 130.000 Personen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Eine Erhöhung der Regelsätze ist zwar sozialpolitisch verständlich, wird aber erhebliche Mehrkosten verursachen. Im Falle einer Angleichung der Regelsätze an die Leistungen für SGB II/XII-Empfängern wären jährliche Mehrkosten in Höhe von 250 Mio. € möglich.
„Die Länder müssen den Kommunen die durch das Urteil entstehenden Mehrkosten vollständig erstatten“, erklärte der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Uwe Zimmermann. „Die Asylbewerberleistungen sind nur ein Teil der Sozialausgaben. Die Kommunen müssen mittlerweile mehr als 43 Mrd. Euro im Jahr für Sozialleistungen ausgeben. Solange der Bund und die Länder die Kommunalhaushalte hier nicht nachhaltig entlasten, werden diese nicht aus der Finanzmisere heraus kommen können“.
Das Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Höhe der Asylbewerberleistungen wird in vielen Bundesländern die Debatte über eine vollständige Erstattung dieser Kosten an die vorfinanzierenden Kommunen neu entfachen. Es muss nun in ganz Deutschland flächendeckend zu einer vollständigen und zügigen Entlastung der Kommunen von diesen Ausgaben insgesamt kommen.
Pressemitteilung Nr. 34