„Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes Rheinland-Pfalz zur Finanzausstattung der Kommunen des Landes ist ein wichtiges Signal für die Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz und in ganz Deutschland“, sagten Winfried Manns, Verbandsdirektor des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz und Dr. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes.
Das oberste Gericht des Landes hat mit Urteil vom 31. Januar 2012, das am 14. Februar 2012 verkündet worden war, den rheinland-pfälzischen Finanzausgleich für unvereinbar mit der Landesverfassung erklärt und das Land stärker in die Pflicht genommen. Das Land muss die Kommunen unverzüglich, spätestens aber bis zum 1.1.2014 bei den Sozialausgaben entlasten und kann sich insbesondere nicht darauf berufen, dass diese Kosten nicht durch Landes-, sondern durch Bundesrecht ausgelöst werden.
Als besonderen Erfolg wertete es Verbandsdirektor Manns, dass die jährlich weiter steigenden Soziallasten bei den Landkreisen nicht durch schlichte Erhöhung der Kreisumlage an die Kommunen weitergereicht werden dürfen. „Die rapide steigenden Kreisumlagen nehmen den Städten und Gemeinden die Luft zum Atmen und entwickeln sich zu einer Gefahr für die kommunale Selbstverwaltung vor Ort“, sagte Manns. Der Verbandsdirektor zeigte sich zufrieden, dass sich das Engagement des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz bei der Vorbereitung und Durchführung des Prozesses „ausgezahlt habe“. Mit Blick auf die nunmehr erforderliche Neuregelung des Finanzausgleiches in Rheinland-Pfalz forderte er: „Wir erwarten, dass die Vorgaben des Gerichts nun zügig umgesetzt werden. Als Vertreter der unmittelbar betroffenen Städte und Gemeinden wollen wir mit eingebunden werden.“
Landsberg verwies darauf, dass das Urteil große Signalwirkung auch für andere Bundesländer habe. Die Städte und Gemeinden in Deutschland seien seit Jahren strukturell unterfinanziert, weil der Bund immer wieder neue Soziallasten beschlossen habe, die die Kommunen finanzieren müssten, ohne die dafür notwendige Finanzausstattung zu haben. Im Jahre 2011 habe die Summe der kommunalen Sozialausgaben erstmals fast 45 Milliarden Euro betragen. „Wir brauchen endlich eine konsequente Umsetzung des Grundsatzes ´wer bestellt, bezahlt` und keine immer neuen Lastenverschiebungen. Hier zeigt das Urteil den richtigen Weg und wir erwarten von den Ländern, dass sie im Bundesrat zukünftig nicht immer neuen sozialen Wohltaten zuzustimmen, deren Finanzierung letztendlich an den Kommunen hängen bleibt“, so Landsberg.
Kontakt:
Deutscher Städte- und Gemeindebund,
Franz Reinhard Habbel, Pressesprecher, Tel.: 0 30/7 73 07-225
DStGB-Pressemitteilung Nr. 06-2012)