Gmehling begrüßte die im Rahmen des EU-Fiskalpaktes erklärte Bereitschaft des Bundes, die Kommunen von Sozialausgaben zu entlasten. „Die Kommunen müssen von den Kosten der Eingliederungshilfe in Höhe von jetzt 13,8 Mrd. Euro pro Jahr entlastet werden, da es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt“, stellte Gmehling fest. Er forderte die Bundesregierung auf, unverzüglich die Arbeiten für ein Bundesleistungsgesetz für behinderte Menschen aufzunehmen. Die Länder sind aufgefordert, die Entlastungen ungeschmälert an die Kommunen weiterzuleiten.
Mit Sorge verwies Gmehling auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes mit der die Umsatzsteuerpflicht der öffentlichen Hand erheblich ausgeweitet wird. Dies führe dazu, dass der gesamte Bereich der interkommunalen Zusammenarbeit potentiell umsatzsteuerpflichtig sei. „Interkommunale Zusammenarbeit ist ein zentraler Baustein bei der Bewältigung der demografischen Herausforderungen und darf nicht durch das Vergaberecht oder steuerrechtliche Vorschriften behindert werden. Insofern erwarten wir vom Bund eine zügige gesetzliche Klarstellung, dass die öffentliche Zusammenarbeit nicht der Umsatzsteuer unterliegt“, so Gmehling abschließend.
Pressemitteilung Nr. 42