Wir wollen den Rechtsanspruch für eine Kinderbetreuung unter drei Jahren ab dem 01.08.2013 erfüllen. Das wird aber deutlich erschwert, wenn jetzt zusätzliche Steuerpflichten und die damit verbundene Bürokratie auf die Kommunen zukommen.
Die Kommunen haben die gesetzliche Pflicht Kinderbetreuung zu organisieren und anzubieten. Dies ist eine hoheitliche Aufgabe, die keine Steuerpflichten auslösen darf.
DStGB Pressemeldung 4412