Keine Notwendigkeit für bundesweites Tempo-30-Limit in den Städten und Gemeinden

Bildquelle: obs-Bilddatenbank

Die Einführung einer Tempo-30 Regelung wäre eine Gängelung der Kommunen und würde immense Bürokratie verursachen, zumal das Personal für flächendeckende Kontrollen gar nicht zur Verfügung stünde, so Landsberg. In vielen Städten würde die Umweltbelastung sogar steigen und die Staus zunehmen, wenn z.B. auf großen Ausfallstraßen mit Tempo-30 „gekrochen“ werden müsse. Richtiger sei es, im Sinne von Bürgernähe und kommunaler Selbstverwaltung, die Städte und Gemeinden selbst entscheiden zu lassen, ob sie im gesamten Stadtgebiet Tempo 30 vorschreiben wollen. Nach dem Grundsatz der Subsidiarität sollte auf der Bundesebene nur das geregelt werden, was vor Ort nicht selbständig entschieden werden könne. „Tempo 30 Regelungen gehören eindeutig nicht dazu und wären eine Bevormundung der Städte und Gemeinden“, sagte Landsberg abschließend.

Der in der Zeitung "DieWelt" erschienene Artikel kann im Internet unter www.welt.de nachgelesen werden.

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