Der Deutsche Städte- und Gemeindebund weist den Vorwurf, die Städte und Gemeinden würden mit dem Verkauf der Daten ihre Haushalte aufbessern, zurück. In einem Statement gegenüber der Neuen Westfälischen Zeitung (Ausgabe vom 10. September 2012) betonte Dr. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, das in besonderem Maße schutzwürdige Vertrauensverhältnis zwischen Bürgerinnen und Bürgern und den Meldebehörden.
Es dürfe noch nicht mal der Anschein entstehen, dass Daten ohne Einwilligung des Betroffenen weitergeben werden könnten, so Landsberg. Er begrüßte, dass der Bundesrats-Innenausschuss sich nunmehr dafür ausgesprochen habe, den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anzurufen, um das Gesetz neu zu verhandeln. Daten von Bürgern seien keine Handelswaren. Die Meldebehörden sollten nicht gezwungen werden, Daten aus dem öffentlichen Melderegister an private Unternehmen zu kommerziellen Zwecken weitergeben zu müssen, nur weil der Bürger vergessen habe, dieser Weitergabe zu widersprechen. Dies würde das Vertrauen der Bürger in die öffentlichen Meldebehörden und das damit verbundene Ansehen beeinträchtigen. „Der DStGB fordert den Bundesrat auf, die notwendigen Nachbesserungen vorzunehmen“, sagte Landsberg.
Der Hauptgeschäftsführer betonte in dem Statement zudem:
„Um dem besonderen Vertrauensverhältnis Rechnung zu tragen, sollte die Weitergabe – wie im ursprünglichen Gesetzentwurf auch vorgesehen – an die Einwilligung der Betroffenen geknüpft werden oder die uneingeschränkte Widerspruchslösung wieder eingeführt werden. Völlig unverständlich ist, dass in dem bisherigen Gesetzentwurf vorgesehen ist, dass ein solcher Widerspruch nicht möglich ist, wenn die Firmen bereits die Daten haben und sie lediglich überprüfen lassen wollen.
Ein Ausverkauf der Daten findet nicht statt. Richtig ist, die Meldeämter bekommen Gebühren (im Schnitt 8 Euro für die einfache Melderegisterauskunft). Das Meldeamt kostet aber auch Geld. Gebühren müssen nach dem Kostendeckungsprinzip erhoben werden. Das heißt, damit werden die Unkosten der Bearbeitung abgedeckt. Die Städte und Gemeinden sanieren also nicht ihre Haushalte über das Melderecht oder als verkappte Adresshändler.“