Gemeinden fordern Planungssicherheit und unbürokratische Hilfen

Luftraumüberwachungs- radar mit Sensorfahrzeug (rechts) und Auswertefahrzeug.
Foto: Bundeswehr

„Der Bund muss nun sein Wort halten und in enger, partnerschaftlicher Zusammenarbeit tragfähige Lösungen für die von der Bundeswehrstrukturreform betroffenen Kommunen erarbeiten“, sagte Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes. Die gegenwärtige Vermarktungspraxis der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA), die eine Beteiligung an Standortentwicklungsmaßnahmen unter dem Vorbehalt der Wirtschaftlichkeit stelle, sei nicht ausreichend und benachteilige Städte und Gemeinden in strukturschwachen Regionen, so Landsberg.

Landsberg fordert daher, dass Konversionshilfen auch unabhängig dieses Wirtschaftlichkeitsvorbehalts zu gewähren: „Die Einhaltung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit im Bereich der öffentlichen Haushalte ist ein wichtiges Ziel, das wir anerkennen! Allerdings muss es dort, wo es strukturpolitisch erforderlich ist, auch die grundsätzliche Möglichkeit geben, dass Bundeswehr-Liegenschaften kostengünstig oder unentgeltlich übertragen werden. So können gleichzeitig Investitionen angeschoben, Arbeitsplätze geschaffen und Steuereinnahmen erzielt werden. Es macht wenig Sinn, wenn der Bund durch Truppenreduzierung Geld einspart, gleichzeitig aber Arbeitslosigkeit produziert, die die öffentlichen Haushalte über die Transfersysteme belastet.“

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund erwarte, dass schnellstmöglich Planungssicherheit geschaffen werde. Denn Konversionsvorhaben können nicht von heute auf morgenumgesetzt werden, sondern brauchen Jahre. Es müsse genau dargelegt werden, welche Truppen oder Truppenteile bis zu welchem Termin wo abziehen und wann die Liegenschaften bzw. Flächen frei werden. „Wir erwarten auf der Konversionskonferenz von der BIMA erste Antworten. Insbesondere brauchen die betroffenen Standortgemeinden Klarheit bezüglich der Kosten für die Liegenschaft selbst und auch hinsichtlich der durch die Liegenschaft verursachten Zusatzkosten“, sagte Landsberg abschließend.

Die vollständige Position des DStGB zur Bundeswehrstrukturreform kann unten als PDF-Dokument heruntergeladen werden.

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