EU-Fördergelder auch für kommunale Wälder

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„Die Vorschläge der EU-Kommission zur Förderung der ländlichen Entwicklung durch den europäischen Landwirtschaftsfonds (ELER) für die nächste Finanzperiode 2014 – 2020 müssen nachgebessert werden. Der Kommunalwald muss zukünftig auch wie der Privatwald einen finanziellen Ausgleich für die Nachteile durch die EU-Vorschriften erhalten. Den kommunalen Waldbesitzern entstehen durch die europäischen Naturschutzauflagen finanzielle Mehraufwendungen und Mindereinnahmen in Millionenhöhe, die sie aus eigener Kraft nicht mehr länger schultern können“, begründet der Vorsitzende des Gemeinsamen Forstausschusses „Deutscher Kommunalwald“, Verbandsdirektor Winfried Manns (Mainz) die Forderung nach Einbeziehung des Kommunalwaldes in die EU-Förderprogramme.
„Wer den Naturschutz im Wald voranbringen will, darf seine Förderung nicht von der Besitzart abhängig machen. Der Platz auf dem Baum des Bürgermeisters ist teuer. Den Kommunen kostet die Ausweisung von so genannten Flora-Fauna-Habitat-Waldgebieten (FFH) etwa 500 Euro je Jahr und Hektar“, erläutert Manns. Nach den europäischen Naturschutzanweisungen dürften Waldbesitzer beispielsweise in Altholzbeständen nicht mehr wie bisher Holz fällen und müssten Nadelwälder in kostspieligere Laubwälder umwandeln. Angesichts der angespannten Haushaltslage seien deshalb immer mehr Kommunen auf finanzielle Unterstützung angewiesen.

Fördergelder für ein wirksames Management der NATURA 2000-Gebiete seien auch deshalb dringend erforderlich, um die EU-Ziele zum Stopp und zur Umkehrung des Biodiversitätsverlustes bis 2020 zu erreichen. Dies könne nicht ohne den Kommunalwald gelingen, weil gerade Städte und Gemeinden aufgrund ihrer Vorbildfunktion in der Vergangenheit großflächig FFH-Gebiete ausgewiesen hätten. Kommunen, die über Jahrzehnte ökologisch wertvolle Wälder im Sinne von NATURA 2000 geschaffen haben, sollten von der EU für ihr Engagement belohnt werden. Die jetzt auf dem Tisch liegenden Brüsseler Vorschläge würden stattdessen diese Kommunen abstrafen. Das gleiche gelte für den Ausgleich von finanziellen Nachteilen im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. Auch hier dürfe der Kommunalwald nicht schlechter gestellt werden.

Manns weist darauf hin, dass die EU-Kommissions-Dienststellen im Dezember letzten Jahres in einem Arbeitspapier zur Finanzierung des NATURA 2000-Netzwerkes selber die Notwendigkeit einer deutlichen Erhöhung der Investitionen für das Management unterstrichen haben. Mit der Einbeziehung des Kommunalwaldes leiste die EU einen weiteren entscheidenden Beitrag zur Sicherung dieser wertvollen Schutzgebiete.

Die EU-Kommissionsvorschläge sehen für die ELER-Förderperiode 2014-2020 Zahlungen im Rahmen von NATURA 2000 an private Waldbesitzer von 200 bis 500 Euro je Jahr und Hektar vor. Für Nachteile im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie sind Ausgleichszahlungen von 50 Euro mindestens für Jahr/Hektar an private Waldbesitzer vorgesehen.

Rückfragen:
Ute Kreienmeier, Referatsleiterin Kommunalwald, DStGB
T.     0228 – 95 96 227     Handy: 0171 – 95 33 684

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