Das Bundesverfassungsgericht hatte gefordert, die Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen im SGB II-Bezug zu verbessern. Eine pauschale Regelsatzerhöhung bietet keine Gewähr dafür, dass diese Mittel auch gezielt für eine bessere Teilhabe eingesetzt werden.
Das bislang erreichte ist jedoch nur ein kleiner Schritt auf dem Weg in die Bildungsrepublik. Wenn wir die Rückstände in unserem Bildungssystem weiter aufholen und die Chancengerechtigkeit aller Kinder verbessern wollen, müssen nach Auffassung von Dr. Landsberg die Anstrengungen weiter verstärkt werden. Dazu gehört z. B. der konsequente weitere Ausbau der Kindertagesbetreuung, wo Bund und Länder ihre Unterstützung verstärken müssen, wie auch die flächendeckende Ganztagsschule mit individueller Förderung der einzelnen Kinder und Jugendlicher.