"Die Städte und Gemeinden in Deutschland unternehmen alles, um den Rechtsanspruch gewährleisten zu können. Neben den notwendigen finanziellen und personellen Mitteln, die immer noch nicht ausreichend zur Verfügung stehen, gibt es auch erhebliche bürokratische Hemmnisse die jetzt teilweise abgebaut werden. Gerade in reinen Wohngebieten wo die Eltern eine ortsnahe Kinderbetreuung wünschen war der Bau von Kindergärten nur ausnahmsweise zulässig und stieß vor Ort häufig auf erhebliche Widerstände von Anwohnern. Jeder will mehr Kindergärten aber nicht in seiner Nachbarschaft“, so Landsberg. Mit der Änderung des Baurechts und des Immissionsrechts dürfen Kindertagesstätten und Kindergärten nun entsprechend dem Bedarf in der Gegend auch im reinen Wohngebiet gebaut werden. Damit wird einer zentralen Forderung des DStGB Rechnung getragen.
Landsberg betonte gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung: „Diesem wichtigen Schritt müssen weitere folgen. So scheitern häufig Planungen auch daran, dass einige Quadratmeter Außenfläche zu wenig zur Verfügung stehen. Auch hier brauchen wir eine deutliche Reduzierung der Standards, wenn die Kinderbetreuung schnell weiter ausgebaut werden soll. Noch immer ist bedauerlicherweise Deutschland kein wirklich kinderfreundliches Land. Oftmals wird für Autos und Straßenverkehr mehr getan als für Kinder. Das muss ein Ende haben.“
(www.noz.de)