DStGB unterstreicht seine Forderung nach wirksamen Konversionshilfen

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„Die im Rahmen der Bundeswehrreform betroffenen Standortgemeinden dürfen nicht alleine gelassen werden. Sie verlieren Einwohner und Kaufkraft, für die Flächen müssen schnell Nachnutzungen gefunden werden. Der Bund muss seiner regionalpolitischen Pflicht nachkommen, seine Schließungsentscheidungen mit wirksamen Konversions- und Ausgleichsmaßnahmen zu verbinden“, forderte der Vorsitzende des Ausschusses, Bürgermeister Fritz Wagner, Stadt Kirn, Rheinland-Pfalz.

Der Bund hat in der Vergangenheit die Entscheidung getroffen, Bundeswehrstandorte einzurichten. Jetzt schließt er sie. Er verändert die Rahmenbedingungen für die kommunale Entwicklung. „Damit hat der Bund eine Mitverantwortung für die Entwicklung der jetzt von Standortschließungen betroffenen Städte und Gemeinden. Dieser Mitverantwortung wird der Bund aber bislang nicht in ausreichendem Maß gerecht“, stellte Wagner anlässlich des derzeit in den parlamentarischen Beratungen befindlichen Begleitgesetzes zur Bundeswehrreform fest.

Wagner hob in diesem Zusammenhang noch einmal die Kernforderungen heraus, die der Deutsche Städte- und Gemeindebund anlässlich der Bundeswehrreform an den Bund gestellt hat und die auch vom Bundesrat in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf unterstützt worden sind:

•    Eine Aufstockung bestehender Förderprogramme (Städtebauförderung, Wirtschaftsförderung, ländliche Entwicklung), um betroffenen Gemeinden bei der Bewältigung der zu erwartenden Konversionslasten zu helfen,

•    die vollständige Altlastenfreiheit der Konversionsflächen, um eine schnelle Nachnutzung zu erreichen und

•    die notwendigen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für eine verbilligte Abgabe von Konversionsgrundstücken zu schaffen, gerade um Gemeinden in strukturschwachen Regionen die Nachnutzung zu erleichtern.

Abschließend forderte Wagner das Bundesverteidigungsministerium und die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) dazu auf, im Interesse der betroffenen Gemeinden möglichst schnell Transparenz und Verlässlichkeit bei der Entscheidung über Zeitpunkt der Schließung und Umfang des Truppenabbaus herzustellen.

„Die endgültige Entscheidung über Standortschließungen war vom Verteidigungsministerium für Ende März angekündigt worden. Tatsächlich liegen aber bislang noch keine weiteren Informationen vor. Dies ist für die betroffenen Gemeinden ein nicht hinnehmbarer Zustand“, so Wagner abschließend.

Pressemitteilung Nr. 21/12

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