DStGB und NSGB gegen Zwei-Klassen-Gesellschaft in der EU-Förderpolitik

„Wir halten eine Unterscheidung in besser und schlechter entwickelte Regionen als Fördervoraussetzung für verfehlt. Defizite und Entwicklungsrückstände finden sich an vielen Stellen, auch in besser entwickelten Regionen. Die finanzielle Ausstattung muss auch für diese Regionen erhalten bleiben. Dies würde den EU-politischen Bestrebungen, gleiche Lebensverhältnisse in der EU herzustellen, entgegenlaufen“, betonte Dr. Gerd Landsberg mit Blick auf die ab 2014 startende, neue EU-Förderperiode.

„Hier sind auch der Bund und die Länder gefordert. Sie stehen in der Verantwortung sowohl operationelle als auch ergänzende Programme so zu gestalten, dass sie dem Bedarf jeder Region und seiner Potenziale gerecht werden“, hob der NSGB-Präsident, Dr. Marco Trips, hervor.

Die Pläne der EU, die Infrastrukturförderung zurückzufahren, führen am Ende in eine Sackgasse, warnte DStGB-Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg. Dies setzt die Wettbewerbsfähigkeit ganzer Regionen aufs Spiel. Jede Infrastruktur, die dem Erhalt oder dem Aufbau von Beschäftigung und durch innovative Ansätze dem Schutz der natürlichen Ressourcen dient, trägt zu einer wesentlichen Verbesserung der Wirtschafts- und Lebensbedingungen der Menschen bei, hob Dr. Marco Trips im Anschluss hervor.

Abschließend äußerte sich Dr. Gerd Landsberg zur nationalen Regionalpolitik: „Die derzeitige Überarbeitung der Regionalleitlinien durch die EU führt dazu, dass eine Vielzahl an Regionen in Deutschland nicht mehr als förderfähig gelten. Den Mitgliedsstaaten sind in diesem Bereich die Hände gebunden. Sowohl die Kohäsionspolitik als auch die Beihilfepolitik bedarf einer Harmonisierung, um Deutschland die Möglichkeit einzuräumen, mit eigenen Finanzmitteln Regionalpolitik zu betreiben, die den Zielen der EU entspricht“.

Ansprechpartner DStGB:
Franz-Reinhard Habbel: Tel. 030 7307225

Ansprechpartner NSGB:
Thorsten Bullerdiek: Tel. 0511 30285-44
Mobil: 0175-1864242

Gemeinsame Presseerklärung vom Deutschen Städte- und Gemeindebund und Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund vom 14.09.2012

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