Auch Tagesmütter und Tagesväter würden zur Realisierung des Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung dringend gebraucht. Landsberg bekräftigte die Forderung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, die Rahmenbedingungen für Tagesmütter und Tagesväter zu verbessern und bürokratische Hindernisse abzuschaffen: Wer nicht mehr als zwei oder drei Kinder zusätzlich betreue, sollte von der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen befreit werden. Dieser Rechtszustand bestand früher, sei dann aber unter der damaligen Regierung abgeschafft worden. Gerade Mütter, die ein eigenes Kind haben und dieses zuhause betreuen, wären durchaus bereit, ein oder zwei weitere Kinder mit zu betreuen, wenn entsprechende finanzielle Anreize bestünde.
Auch bei Erwerbslosen jungen Müttern, die Hartz-IV-Bezüge erhalten, sollen die Einkünfte aus der Kindertagespflege, wenn sie ein oder zwei zusätzliche Kinder betreuen, nicht angerechnet werden. Zumal eine solche Tätigkeit auch die Chance biete, als Erzieherin und Erzieher langfristig in den ersten Arbeitsmarkt zurückzufinden, so Landsberg.
Zudem sollte überlegt werden, ob die Wirtschaft, welche den Ausbau ja auch dringend fordere, Tagesmütter fest anstelle, um diese Tätigkeiten nochmal attraktiver zu machen.
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Der Beitrag im ZDF-Morgenmagazin (13. Juli 2012) kann in der ZDF-Mediathek angesehen werden.
BGH-Entscheidung ist Sonderfall
Die BGH-Entscheidung bezieht sich auf den Sonderfall, dass eine Wohnungseigentümergemeinschaft einen Beschluss gefasst hat, der nicht angefochten wurde, welcher die Ausübung einer Tagesmuttertätigkeit untersagte.
Die Pressemitteilung des BGH kann hier als PDF-Dokument heruntergeladen werden.