„Der Bund soll wieder die Möglichkeit bekommen, sich im Bereich der Bildung finanziell, z.B. beim Aufbau von Ganztagsschulen, zu engagieren“, betonte der stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses, Bürgermeister Kinzkofer aus Veitshöchheim, heute anlässlich der Beratungen des Ausschusses in Handewitt.
Das Kooperationsverbot untersagt dem Bund derzeit, dauerhaft in Bereiche zu investieren, für deren Gestaltung nach der Verfassung vorrangig oder ausschließlich die Länder zuständig sind. Dies gilt z.B. für den Schulbereich. Völlig unstreitig hängt die Zukunft unseres Landes und gerade die Perspektiven der jüngeren Generation davon ab, ob es gelingt, die Bildungschancen und die Bildungssituation in Deutschland weiter zu verbessern, Die neuen bildungspolitischen Herausforderungen, der Bedeutungszuwachs frühkindlicher, integrativer und inklusiver Bildung, setzt eine Gesamtstrategie voraus, die auch ausreichend finanziell flankiert werden muss. Der notwendige flächendeckende Ausbau von Ganztagsschulen wird ebenso wie der verstärkte dauerhafte Einsatz von Sozialarbeitern an den Schulen, um die Zahl der Schüler ohne oder unzureichenden Abschluss zu reduzieren, ohne finanzielle Unterstützung des Bundes kaum darstellbar sein. Jetzt zulässige Projektförderung des Bundes kann diese dauerhafte finanzielle Beteiligung nicht ersetzen, ist in vielen Bereichen sogar, da viele Projekte ins Leere laufen. „Durch eine Änderung des Grundgesetzes sollte die Möglichkeit eröffnet werden, dass der Bund auf der Grundlage einer Vereinbarung mit den Ländern Finanzhilfen im gesamten Bildungsbereich leisten kann. Durch das Zustimmungserfordernis würde die Bildungshoheit der Länder nicht eingeschränkt.“, erklärte Kinzkofer abschließend.
Pressemitteilung Nr. 16