Der Deutsche Städte- und Gemeindebund sieht mit Sorge, dass sich sog. Mehrfachspielhallen in manchen Städten sprunghaft ausweiten. Selbst in Wohngebieten und in der Nähe von Schulen ist diese Entwicklung zu beobachten und führt zu Beschwerden der Bürger. Es ist richtig, im neuen Städtebaurecht die Steuerung zu verbessern. In Zukunft sind solche Einrichtungen in der Nachbarschaft von Wohngebieten, Schulen und Kirchen in der Regel unzulässig. Das Ganze ist aber nur ein Baustein, um die weitere Zunahme von Spielhallen zu begrenzen. Häufig wird auch die neue Regelung nur zu Verdrängungseffekten führen. Notwendig ist mehr Aufklärung in Schulen und die Schaffung von Jugendzentren mit alternativen Angeboten. Selbstverständlich sind auch Spielhallen ein zulässiges Freizeitangebot, sie dürfen aber die Spielsucht insbesondere von Jugendlichen nicht fördern.
Auch dass nunmehr Kindertagesstätten in reinen Wohngebieten allgemein zulässig sein sollen, ist ein wichtiger Beitrag für eine kinderfreundlichere Gesellschaft und wird den Ausbau der Kindertagesbetreuung erleichtern. Immer wieder hatten Anwohner mit Klagen verhindert, dass Kitas in Wohngebieten errichtet werden können.
Der in den Ruhrnachrichten erschienene Artikel kann im Internet nachgelesen werden (Link siehe unten).