Über das Förderprogramm „Barrierearme Stadt“, können Kommunen, kommunale Unternehmen und soziale Organisationen zinsverbilligte Darlehen für Investitionen zur Umgestaltung der kommunalen Infrastruktur beantragen. Das Förderprogramm unterstützt insbesondere bei Investitionen in Barriere reduzierende Maßnahmen. Gefördert werden beispielsweise der Einbau von Fahrstühlen, Rampen, Türöffnern oder das Absenken von Bürgersteigen an bestehenden Gebäuden. Dabei kann es sich unter anderem um Rathäuser, Verwaltungsgebäude, Bibliotheken oder Veranstaltungs- und Sportstätten handeln. Umbaumaßnahmen an Verkehrsanlagen und im öffentlichen Raum, beispielsweise für Straßen, Haltestellen oder U- und S-Bahnstationen, fallen ebenso unter die Förderkriterien. Alle Maßnahmen müssen mindestens den einschlägigen technischen Anforderungen entsprechen und sind durch Fachunternehmen auszuführen. Finanziert werden sowohl die barrierefreie oder barrierearme Umgestaltung der Städte und Gemeinden als auch alle notwendigen Nebenarbeiten einschließlich der Beratungs- und Planungsleistungen.
Die Darlehen werden aus Mitteln der KfW für die erste Zinsbindungsfrist, maximal für 10 Jahre, verbilligt. Die maximale Laufzeit beträgt 20 Jahre. Die Höchstfördersumme beläuft sich auf 50 Millionen Euro pro Vorhaben, Maßnahmen können zu 100 Prozent finanziert werden. Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist unter Beachtung der EU-Beihilfegrenzen möglich.