Der im März 2010 eingerichtete Runde Tisch „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“ legte am 30. November 2011 seinen Abschlussbericht vor. Inhalt des Berichts waren eine Vielzahl von Empfehlungen für einen besseren Schutz für von sexualisierter Gewalt Betroffene, sowie konkrete Vorschläge von Hilfestellungen im materiellen und immateriellen Sinne. Neben anderen gesellschaftlich relevanten Gruppen waren der DST, der DLT und der DStGB bei der Erstellung der Empfehlungen und den Gesprächen am Runden Tischen unmittelbar beteiligt. Nach Verabschiedung der Empfehlungen wurde Ende letzten Jahres der Unabhängige Beauftrage für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) von der Bundesregierung beauftragt, die Umsetzung der Empfehlungen zu unterstützen, zu beobachten und darüber regelmäßig zu berichten und nach Abschluss seiner Arbeit Ende 2013 der Bundesregierung einen Bericht vorzulegen, die welchem auch Erkenntnisse und Erfahrung aus dem Umsetzungsprozess einfließen werden.
Die kommunalen Spitzenverbände verpflichten sich mit der Unterzeichnung der Vereinbarung der Unterstützung der Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tisches und einer kooperativen Zusammenarbeit mit dem UBSKM in den Jahren 2012/2013. Sie sehen sich außerdem dem Ziel verpflichtet, den sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen mit geeigneten Maßnahmen zu verhindern und sofortige Hilfe für Betroffene zu leisten. Die Tatsache, dass Kommunen oft die Träger von Kindertageseinrichtungen, Kliniken bzw. Fachabteilungen, Heimen und sonstigen betreuten Wohneinrichtungen sind, unterstreicht die außerordentliche Relevanz, welche dieses Thema bei den Kommunen hat.
Wie auch schon in der Vergangenheit, wollen die kommunalen Spitzenverbände die Landkreise, Städte und Gemeinden im Bereich der Prävention und Hilfestellung mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Weitere Informationen unter www.beauftrager-missbrauch.de