Der DStGB möchte daher bereits jetzt gezielt für die verstärkte Nutzung der elektronischen Vergabe in Verwaltungen werben. Die eVergabe bietet folgende Vorteile:
- sie spart Zeit und Geld,
- die in der Regel ohnehin personell knapp ausgestatteten Verwaltungen werden entlastet,
- die Dokumentation eines Vergabeprozesses wird sicher und automatisiert,
- die Transparenz der Verfahren wird dadurch erhöht,
- potentielle Bieter und Unternehmen haben jederzeit die Möglichkeit, Vergabeunterlagen herunterzuladen.
Die eVergabe eignet sich für große und kleine Verwaltungen gleichermaßen. Darüber hinaus spielt es keine Rolle, ob dabei viele oder wenige Ausschreibungen durchgeführt werden. Auch beschränkte Ausschreibungen können elektronisch abgebildet werden. Zudem können Städte und Gemeinden in Vergabeportalen nach geeigneten Bietern suchen. Unter www.dstgb-vis.de in der Rubrik „eVergabe“ finden sich ausführliche Informationen zu den verfügbaren Möglichkeiten.
Der DStGB hat das Ziel, dass kommunale Belange in der Funktionalität von Vergabeplattformen berücksichtigt werden.